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Große Lagen der VdP
Erste Lagen –
Erste und Große Gewächse
Erste und Große Gewächse
Der deutsche Wein ist sehr stark von seiner Tradition geprägt. Ausdruck dieser Tradition ist auch die Betonung der Lagen, auf denen der Wein gewachsen ist. Diese Tendenz geht weit in die Vergangenheit, z.T. bis ins Mittelalter zurück. So wurden 1498 in den Kellerbüchern des Klosters Eberbach unter „crescentia“ Weine aus besonderen Lagen ausgewiesen. 1788 bereiste der spätere Präsident der USA (und große Weinliebhaber) Thomas Jefferson als Pariser Gesandter auch den Rheingau.
In seinem Tagebuch hob er die Lagen Hochheim, Rudesheim, Johansberg und Markebronn hervor.
In seinem Tagebuch hob er die Lagen Hochheim, Rudesheim, Johansberg und Markebronn hervor.
CHARTA – VEREINIGUNG GAB DIE IMPULSE. 1987 nahm die Rheingauer CHARTA-Vereinigung (Vorgängerorganisation des VdP) die Tradition der alten Weinbergskarten wieder auf. Es wurde das Erste Gewächs nach den Richtlinien der CHARTA geschaffen. In dieser Zeit wurden auch Klassifizierungsinitiativen in der Pfalz und in Rheinhessen gestartet. Der Durchbruch kam, als die Weinautoren Hugh Johnson und Stuart Pigott das Modell der CHARTA zur Grundlage für ihren „Atlas der deutschen Weine“ machten. Das Ziel der CHARTA war aber, ihr Erstes Gewächs auch weinrechtlich zu legitimieren. AB 1999 OFFIZIELL „ERSTES GEWÄCHS“. Die hessische Landespolitik entsprach den Wünschen der CHARTA; als bisher einziges Bundesland führte es das Erste Gewächs gesetzlich ein. Als Grundlage für diese Regelung wurde – in Zusammenarbeit mit der Forschungsanstalt Geisenheim – eine Bodengütekarte erstellt, in der die Weinberge parzellenscharf klassifiziert wurden. Das Rheingau (wohlweislich das und nicht der) Rheingau hatte also als erstes Anbaugebiet eine für alle Winzer verbindliche Lagenklassifizierung. In anderen Anbaugebieten entfachte sich nun eine hitzige Debatte über das Thema Klassifizierung und auch das Bezeichnungsrecht. Den nächsten Schritt setzte der VdP, der 2002 ein „Statut zur Klassifizierung der Grossen/Ersten Gewächse“ schuf. Auf Grundlage dieses Statuts konnten die VdP-Mitglieder (und nur diese!) ihre Lagen klassifizieren. Ein strenges Regelwerk soll für eine seriöse Bewertung sorgen. Die gesetzliche Regelung im Rheingau gilt für alle Winzer, in den anderen Anbaugebieten steht das VdP-Modell nur den Verbandsmitgliedern zur Verfügung. Die unterschiedliche Interpretation des VdP-Modells in den einzelnen Anbaugebieten ist für den Außenstehenden etwas verwirrend: Während bei den Ersten Gewächsen im allgemeinen ein Restzucker von max. 9 g/l erlaubt ist, gilt im Rheingau eine „Trockengrenze“ von 12 g/l (bei entsprechender Säure). Eine grundsätzliche Ausnahme bilden die Mosel-Winzer: Der VdP Großer Ring-Mosel-Saar-Ruwer war vorerst resistent gegen das VdP-Modell. Vor allem die Begrenzung des Restzuckers wurde nicht akzeptiert, weil eben in diesem Gebiet restsüße Weine traditionell die Hauptrolle spielen. Mit dem neuen VdP-Gebietspräsidenten (Egon Müller) lockerte sich die „Ablehnungsfront“ etwas. Es gibt hier nun auch Erste oder Große Gewächse. Die Restzuckergrenze wird im allgemeinen jedoch nicht eingehalten. Das VdP-Logo ziert die Flaschen, egal wie hoch der Zuckerwert ist. Abweichungen gibt es auch bei den Bezeichnungen: während es im Rheingau das Erste Gewächs gibt, werden in den anderen Anbaugebieten die Weine aus Ersten Lagen als Große Gewächse etikettiert. Ein Problem sind die Großlagen. Das deutsche Weingesetz lässt die Zusammenfassung mehrerer Einzellagen zu, der Name dieser Großlage darf auf dem Etikett aufscheinen, was eine verwirrende und auch nivellierende Wirkung hat. Der Name der Großlage wird von einer (meist renommierten) Einzellage abgeleitet, die Weine stammen aber von einer Vielzahl (auch unbedeutender) Lagen und auch mehrer Gemeinden. Ein Beispiel ist die Großlage Niersteiner Großes Domtal. Mit der Angabe „Niersteiner...“ wird eine Qualität suggeriert, die nicht gegeben ist. In der Vielzahl der diversen Angaben auf den Etiketten sollte man grundsätzlich beachten, dass (wie in Österreich) das Renommee des Winzers der beste Garant für einen guten Wein ist. Bei guten Winzern kann man in der Regel in allen Qualitätsstufen und Preisklassen – vom Gutswein bis zum großen Gewächs – verläßliche Qualitäten kaufen. Ein Hinweis zur Restsüße im Wein: Auch in der Kategorie trocken haben die deutschen Weine meist mehr oder weniger Restsüße. Manche Weinfreunde aus Öster-reich, die mit diesem Geschmacksbild nicht so vertraut sind, haben damit Probleme. Beim deutschen Konsumenten ist gerade dieses Geschmacksbild mit (moderater) Restsüße gefragt. Der deutsche Weintrinker fragt auch nicht immer nach den Analysewerten, wichtig ist die Harmonie im Wein. Die im deutschen Wein im Regelfall höhere Restsüße wird durch die dort auch höheren Säurewerte ausgeglichen. Das Wechselspiel von Süße und Säure in Verbindung mit einer feinen eleganten Frucht macht den deutschen Riesling am internationalen Markt so erfolgreich. |
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