Hohe Wellen schlug vor der VieVinum eine PR-Kampagne, die die Prüfnummern-Vergabe des Bundesamts für Weinbau scharf attackierte. Ein mit 100 Punkten bewerteter Wein hätte demnach keine Prüfnummer erhalten, obwohl es Flaschenfotos mit einer solchen gab. Angeblich waren „nur“ die Etiketten manipuliert.

Winzer Roland Velich übermittelte seine „Klarstellung“ rund um 2023 Blaufränkisch Lutzmannsburg Alte Reben. © Moric, Peter Rigaud

Pünktlich zwei Tage vor Beginn der VieVinum in der Wiener Hofburg sorgte eine offenbar gut inszenierte Aufregung um einen „fehlerhaften“ 100 Punkte-Wein des Weinguts Moric für viel medialen Wirbel. Es sollte möglichst viel Aufsehen erregt werden und die Umsetzung des österreichischen Weingesetzes vor den Augen und Ohren tausender ausländischer Weinexperten infrage gestellt werden. Dieser Umstand brachte nicht nur Chris Yorke im ORF Interview sichtbar in Rage, hatte doch die ÖWM mehr als tausend ausländische Weinfachleute zur VieVinum einfliegen lassen.

Erstmals hatte im Oktober 2025 ein Rotwein aus Österreich die Höchstwertung von 100 Punkten von US-Weinkritiker James Suckling bekommen, verkostet von Stuart Pigott. Der Wein fiel angeblich bei der Kostkommission im Burgenland zweimal durch, erhielt keine Prüfnummer. Zwei weitere Moric-Weine wurde von Suckling mit 98 und 99 Punkten bewertet.

100 Punkte von James Suckling, aber keine Prüfnummer

Hinweis: All jene Weine, die eine Prüfnummer beantragen, durchlaufen eine der verpflichtenden Kostkommissionen, die in den Bundesweinbauämtern die angestellten Weine sensorisch prüfen ob ihrer Typizität für Sorte und Weinbaugebiet. Amtliche Koster verkosten stets blind und erfahren nie, welchen Wein von welchem Produzenten sie verkostet haben. Das Prinzip entspricht auch den Verkostungs-Modalitäten von Vinaria.

Trotzdem veröffentlichten Vinaria und andere Flaschenfotos des besagten Weines - 2023 Blaufränkisch Lutzmannsburg Alte Reben vom Weingut Moric -, die eindeutige eine am Etikett aufgedruckte Prüfnummer aufwiesen.

Für Foto- und Werbezwecke Etikett geändert, alte Prüfnummer belassen

Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass diese Prüfnummer – eine aus Niederösterreich übrigens – für den Vorgängerjahrgang (2022) des 100 Punkte Weines ausgestellt war. Am Etikett prangte aber groß der Jahrgang 2023. Winzer Roland Velich, der die Medienkampagne orchestrierte, verteidigt sich: „Für die Presseaussendung des höchstbewerteten Weines wurde ein 2022er-Etikett grafisch bearbeitet und der Jahrgang auf 2023 geändert.“

Die Prüfnummer aber wurde nicht entfernt. Was zu einer Anzeige des Bundesamts für Weinbau und dem Einschreiten der Kellereiinspektion führte. Ein Weinetikett darf nach geltendem Recht keinesfalls verändert und in Umlauf gebracht werden, auch nicht für Werbezwecke. Dies unterstrich auch Rudolf Dorner, Direktor des Bundesamtes für Weinbau, in einem ORF Interview.

 

Klarstellung aus Sicht des Winzers Roland Velich
Der streitbare Winzer Roland Velich übermittelte Vinaria über eine dritte Person seine „Klarstellung“ zu den Abläufen rund um 2023 Blaufränkisch Lutzmannsburg Alte Reben vom Weingut Moric: 

Der Wein reifte demnach bis Juni 2025 in Fässern mit 500 und 600 Litern und wurde im Juni in ein 3700 Liter-Fass umgezogen.  

Am 4. September 2025 wurde der Wein gefüllt; am 12. September 2025 von Stuart Pigott für James Suckling verkostet. 

Eine knappe Woche danach erschien die Bewertung mit der Höchstnote von 100 Punkten, erstmals für einen österreichischen Rotwein. 

Für die Aussendung wurde das 2022er-Etikett grafisch bearbeitet und auf „2023“ geändert. 

Dies führte zu einer Anzeige des Bundesamtes für Weinbau in Eisenstadt, weil die Bewerbung des Weines mit diesem Etikett nicht zulässig war. 

Am 26. November 2025 erfolgte die erste Ablehnung des 2023 Blaufränkisch Lutzmannsburg Alte Reben zur Prüfnummer. 

Am 4. Februar 2026 erfolgte die zweite Ablehnung des Weins zur Prüfnummer. Danach wollte Winzer Roland Velich den Wein kein weiteres Mal zur Erreichung der Prüfnummer anstellen.

 

 

Enges Zeitfenster zwischen Füllung und Verkostung mit 100 Punkten

Bemerkenswert erscheint in der zeitlichen Abfolge die enge Taktung zwischen Füllung des Weines und der unmittelbar darauffolgenden Verkostung mit Höchstwertung. Eine Füllung weniger als zwei Jahre nach der Lese ist gemeinhin die Mindestdauer an Reife für Reserve-Rotweine. Eine Verkostung frisch gefüllter Weine durch Kritiker oder Jurys lehnen die Winzer meist ab, um dem Wein Zeit zu geben, sich in der Flasche „zu beruhigen“.

Die Begründung der Verweigerung der Prüfnummer für diesen Wein („bitter, käsig,…“) passt überhaupt nicht zu einem Geschmacksbild, das internationale Kritiker begeistern könnte.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft nimmt diesen Faden auf und dazu auf seiner Homepage Stellung: „Besagter 100 Punkte Wein wurde zusammen mit drei weiteren Blaufränkisch-Weinen dieses Winzers zwei Monate nach der Pressebewertung zur staatlichen Prüfnummer eingereicht und mit 2:4 Stimmen abgelehnt. Die anderen drei Weine jeweils mit 6:0 Stimmen positiv bewertet. Von derselben Kostkommission!“

Unbeantwortet bleibt die Frage, die sich Winzerkollegen schon während der VieVinum stellten: Hat Stuart Pigott für James Suckling tatsächlich jenen Wein verkostet, der später zur Prüfnummer angestellt und abgelehnt wurde? 

Große Empörung unter Winzerschaft, sehen Angriff auf Weingesetz

Helle Aufregung verursachte der mediale Wirbel in dieser Sache unter Winzern und Weinbaufunktionären quer durch Österreich. Diese sehen den Versuch, einen Teil der strikten Qualitätskontrolle des österreichischen Weingesetzes auszuhebeln - die Kostkommissionen zur Prüfnummer nämlich. Bei allem Ärger, den diese Kommissionen gelegentlich verursachen, darf am großen Ganzen der Qualitätssicherung im Weinbau nicht gerüttelt werden. 

„Hände weg von unserem Qualitätswein!“ appelliert denn auch Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager, der einmal mehr auf das bereits weit gediehene neue Weingesetz verweist. Dieses soll im ersten Halbjahr 2027 den Nationalrat passieren.

Dieser Wein löste kurz vor der VieVinum Aufregung aus um die Kostkommissionen des Bundesweinbauamts. © Moric
Die Prüfnummer ist vorschriftsmäßig am Etikett vermerkt – aber der Jahrgang wurde auf 2023 geändert. © Archiv