Was den biologischen Weinbau – inklusive Biodynamie und Demeter – anbelangt, liegt Österreich im weltweiten Vergleich ziemlich weit vorne: Laut aktuellen Statistiken werden 6.900 Hektar Rebflächen biologisch bewirtschaftet, das sind 14,2 Prozent der gesamten Weinbaufläche.

6.900 Hektar beträgt die gesamte biologisch bewirtschaftete Weinbaufläche in Österreich, das sind 14,2% der nationalen Weinbaufläche. Zum Vergleich: In Deutschland sind es erst 9.300 Hektar, in der Schweiz etwas über 1.700 Hektar.

71 Prozent aller Bioweine weltweit – fast drei Viertel - werden derzeit in nur drei Ländern produziert: Spanien verfügt dabei über 85.800 Hektar Bioweinbaufläche, Italien über 73.100 Hektar und Frankreich über 66.700 Hektar.

19 Millionen Hektoliter, das sind 1,9 Milliarden Liter, beträgt weltweit die gesamte Biowein-Produktion, Tendenz flott steigend. Damit werden hochgerechnet rund 2,5 Milliarden Flaschen 0,75 Liter Biowein abgefüllt.

 

Das ist im biologischen Weinbau erlaubt und verboten

Die wichtigsten Charakteristika der biologischen Landwirtschaft sind das Verbot der Anwendung leicht löslicher Mineraldünger und Herbizide, die Förderung der Gesundheit und Fruchtbarkeit des Bodens durch schonende Bodenbearbeitung und die Bewirtschaftung des Weingartens unter Berücksichtigung von natürlichen Stoffkreislaufen.

Die entscheidenden Unterschiede zur „Integrierten Produktion“ sind, dass chemisch-synthetische Stickstoffdünger, leicht lösliche Phosphordünger und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel nicht verwendet und keine Herbizide zur Bodenpflege eingesetzt werden dürfen.

Bio: Kupfer und Schwefel erlaubt

Nichts spritzen geht nicht: Beim Pflanzenschutz werden bevorzugt Pflanzenpflegemittel (Pflanzenstärkungsmittel1), aber auch für die biologische Produktion eigens zugelassene Pflanzenschutzmittel verwendet. Von diesen haben die kupfer- und schwefelhältigen Präparate die größte Bedeutung zur Bekämpfung von Peronospora und Oidium.

Seit der Ernte 2012 wird die Angabe „BIO-Wein“ bzw. „Öko-Wein“ zugelassen. Die Verwendung des EU-Bio-Logos mit der Codenummer der Zertifizierungsstelle ist verpflichtend. Die zugelassenen österreichischen Kontrollstellen garantieren, dass die Richtlinien der EU-Verordnung und der Bio-Verbände eingehalten werden.

Biologisch-organisch arbeitende Betriebe garantieren die Gentechnikfreiheit aller im Betrieb verwendeten Mittel.