Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe (Grapevine flavescence dorée) wurde erstmals in Niederösterreich im Bezirk Bruck an der Leitha nachgewiesen. Jetzt gilt es, konsequent zu handeln.

Weinbau-Präsident Johannes Schmuckenschlager „Je früher verdächtige Rebstöcke erkannt, gemeldet und gerodet werden, desto größer ist unsere Chance, Schäden für den Weinbau zu verhindern!“ © www.johannes-schmuckenschlager.at

Die gefährliche Rebenkrankheit kann nicht direkt bekämpft werden und hat in anderen Weinbauregionen bereits massive Schäden verursacht. 

Niederösterreich hat sich in den vergangenen Monaten intensiv auf diesen Ernstfall vorbereitet. Jetzt gilt es, die weitere Ausbreitung möglichst rasch einzudämmen. Die Landwirtschaftskammer NÖ unterstützt die Betriebe und appelliert an alle Besitzer von Reben, Verdachtsfälle umgehend zu melden und behördlich angeordnete Maßnahmen - Rodungen und Spritzungen - konsequent umzusetzen.

 „Der erstmalige Nachweis der Goldgelben Vergilbung in Niederösterreich ist ein ernstes Signal für unseren Weinbau. Jetzt zählt rasches und konsequentes Handeln. Jeder entfernte befallene Rebstock und jede umgesetzte Maßnahme hilft, die weitere Ausbreitung einzudämmen und unseren Weinbau zu schützen“, betont Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ und Österreichischer Weinbaupräsident.

 Niederösterreich hat frühzeitig vorgesorgt  

Die Goldgelbe Vergilbung zählt zu den gefährlichsten Rebenkrankheiten Europas. Im Burgenland und in der Steiermark sowie in den Nachbarstaaten Tschechien und Slowakei hat sich die Goldgelbe Vergilbung bereits massiv ausgebreitet. Aufgrund dieser Entwicklung wurden in Niederösterreich bereits in den vergangenen Monaten umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Dazu zählen insbesondere die verpflichtende Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade als Überträger der Goldgelben Vergilbung, die in Teilen Niederösterreichs heuer verpflichtend durchzuführen war. 

Zudem wurden klare rechtliche Vorgaben für das Auftreten der Goldgelben Vergilbung festgelegt, die etwa eine Pflicht zur Rodung symptomtragender Reben auf der betroffenen Fläche umfassen. Mit dem nun bestätigten Nachweis haben die zuständigen Behörden die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet. Die Landwirtschaftskammer NÖ steht in engem Austausch mit den Betrieben und unterstützt diese mit fachlicher Beratung bei allen notwendigen Schritten.

 Jeder Rebstock zählt – es kommt auf die Mithilfe aller an!

Entscheidend ist nun die Mithilfe aller, die Reben besitzen – vom Weinbaubetrieb bis zum einzelnen Rebstock im Privatgarten. Denn jeder einzelne infizierte Rebstock kann zur weiteren Verbreitung der gefährlichen Goldgelben Vergilbung beitragen. Die Landwirtschaftskammer NÖ appelliert daher an alle Besitzer von Reben: Rebstöcke aufmerksam auf Symptome kontrollieren, jeden verdächtigen Rebstock sofort melden und symptomtragende Reben roden.

 „Wir können die Krankheit nicht direkt bekämpfen, aber wir können ihre Ausbreitung bremsen. Dafür müssen jetzt alle zusammenarbeiten. Je früher verdächtige Rebstöcke erkannt, gemeldet und gerodet werden, desto größer ist unsere Chance, größere Schäden für den niederösterreichischen Weinbau zu verhindern“, so Schmuckenschlager.

Übertragung immer durch Amerikanische Rebzikade 

Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe wird durch zellwandlose Bakterien, sogenannte Phytoplasmen, verursacht. Hauptüberträger dieser Phytoplasmen ist die Amerikanische Rebzikade. Infizierte Reben sterben ab und stellen während dieser Zeit eine gefährliche Infektionsquelle für weitere gesunde Reben dar. Dadurch kann sich die Krankheit rasch ausbreiten und ganze Weingärten gefährden. Eine direkte Übertragung der Krankheit von Rebstock zu Rebstock ist nicht möglich – es ist immer die Übertragung durch die Amerikanische Rebzikade notwendig.

 Wie erkennt man die Goldgelbe Vergilbung der Rebe?

Von der Goldgelben Vergilbung befallene Rebstöcke zeigen deutlich sichtbare Vergilbungen an den Blättern. Bei Weißweinsorten färben sich die Blätter gelblich, Rotweinsorten zeigen dunkelrote Blätter. Die Blätter rollen sich in weiterer Folge nach unten ein. Triebe verholzen nicht. Die befallenen Reben sterben ab.

 

Verdachtsfälle sofort melden
Der Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung ist meldepflichtig. Verdächtige Rebstöcke müssen daher umgehend gemeldet werden. Das gilt in ganz Niederösterreich.

Kontakt für Verdachtsmeldungen:
Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Referat Wein- und Obstbau
Tel. +43 5 0259 22200

Goldgelbe Vergilbung der Rebe bei einer Weißweinsorte © LK Burgenland, Daniel Pachinger
Goldgelbe Vergilbung der Rebe bei einer Rotweinsorte © AGES, H. Reisenzein