Im Prozess wegen der Ausbeutung von Erntearbeitern während der Weinlese in der Champagne 2023 hat die Staatsanwaltschaft unbedingte Haftstrafen gefordert für Menschenhandel, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung von Ausländern, Unterbringung unter menschenunwürdigen Bedingungen u.v.m.

Das meldet das französische Branchenmagazin La Revue du Vin de France. Der Geschäftsführerin des Unternehmens Anavim wird Menschenhandel, Schwarzarbeit, Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitserlaubnis, Unterbringung unter menschenunwürdigen Bedingungen sowie fehlende oder unzureichende Bezahlung vorgeworfen. Für sie forderte der Staatsanwalt vier Jahre Haft, davon zwei Jahre ohne Bewährung. 

Sie bestritt, für die Unterbringung der Erntehelfer verantwortlich zu sein und belastete ihre beiden Mitangeklagten. Diese hatten die aus Senegal, Mali, Mauretanien, Guinea und Gambia stammenden Arbeiter angeworben. Für sie fordert die Anklage jeweils drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Angeklagt ist auch die Winzergenossenschaft Cerseuillat de la Gravelle als juristische Person. Ihr wird vorgeworfen, sich durch die Fremdvergabe der Arbeitskräfteanwerbung jeglicher Verantwortung entzogen zu haben und die offensichtlich untragbaren Zustände ignoriert zu haben.

„Ekelerregender Zustand, kein Essen, kein Geld“

Im September 2023 hatte die Präfektur die Unterkunft nach einer Kontrolle der Arbeitsinspektion geschlossen. In einem Bericht hieß es: "Behelfsmäßige Unterkünfte, baufällige Gebäude, unhygienische Zustände, fehlende Reinigung und Desinfektion, ekelerregender Zustand der Toiletten, Sanitäranlagen und Gemeinschaftsräume sowie eine Ansammlung von Fäkalien in den Sanitäranlagen". Einer der Arbeiter sagte: „Sie steckten uns in ein verlassenes Gebäude, kein Essen, kein Wasser, gar nichts. Um 5 Uhr wurden wir geweckt. Dann brachten sie uns zur Weinlese – von 7 Uhr morgens bis 18 Uhr abends“. Der versprochene Tageslohn von 80 Euro soll laut Aussagen der Arbeiter nicht ausbezahlt worden sein.

Branchenverband Comité Champagne als Nebenkläger

Neben der Gewerkschaft CGT Champagne tritt zum ersten Mal auch der Branchenverband Comité Champagne (Verband der Weingüter) als Nebenkläger in einem Prozess zur Situation der Erntehelfer auf. Die Organisation, die 16.200 Winzer, 130 Genossenschaften und 370 Champagnerhäuser vertritt, betont, dass sie sich auf die Seite der Opfer stelle. Das Urteil wird am 21. Juli 2025 erwartet.

Quellen: La Revue du Vin de France; wein.plus.de