Mit der Überarbeitung der deutschen Weinverordnung werden die Bezeichnungen „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ künftig durch das gemeinsam von Deutschem Weinbauverband und VDP gegründete Komitee – Klassifikation Erster und Großer Lagen in Deutschland e. V. vergeben. 

Theresa Olkus, Geschäftsführerin des VDP © Star Wine List

„Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ erhalten einen belastbaren rechtlichen Rahmen. Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) begrüßt die Zustimmung des deutschen Bundesrates zur 13. Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen, mit den vorgenommenen Änderungen.

Damit werden die beiden Verbände vom deutschen Gesetzgeber zur Vergabe der offiziellen Lagenklassifikationen im deutschen Weinbau ermächtigt. Vor allem der VDP mit seinen über 200 Mitgliedern hat lange auf dieses Ziel hingearbeitet. Mit der gesetzlichen Verankerung werden „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ stärker geschützt und in einen bundesweiten Rahmen gestellt. Damit entsteht die Grundlage, die besten deutschen Herkünfte regional, national und international klarer zu profilieren. 

Aus Sicht des VDP ist die Entscheidung ein wichtiger Schritt für die weitere qualitätsgebundene Profilierung deutscher Spitzenweine. Die Begriffe „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ stehen seit vielen Jahren für ein Herkunftsverständnis, das die besondere Lage, ihre Abgrenzung und die daraus entstehenden Weine mit ihrer Reputation in den Mittelpunkt stellt. 

„Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ seit über 30 Jahren entwickelt

Der VDP hat diese Bezeichnungen in Deutschland über 30 Jahre entwickelt, angewandt und mit konkreten Anforderungen verbunden. Dass sie nun in der Weinverordnung in neuer Trägerschaft verankert werden, schafft eine gute Grundlage für ihre künftige Verwendung und eine wichtige einheitliche Orientierung für Verbraucher. 

„Diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt für den deutschen Weinbau“, sagt Steffen Christmann, Präsident des VDP. “Sie bietet nun die große Chance, ein über dreißig Jahre aufgebautes System unseres Verbandes, auf eine neue, staatlich getragene Ebene zu bringen. Dies schützt die erarbeitete Wertigkeit und eröffnet die Möglichkeit zur Weiterentwicklung unter Beteiligung aller Erzeuger in Deutschland. Am Anfang war es ein fernes, kaum erreichbar scheinendes Ziel, einen offiziellen deutschen Grand Cru zu etablieren. Nun sind wir diesem Ziel deutlich nähergekommen.” 

„Offiziellen deutschen Grand Cru etablieren“

Die neue Regelung sieht vor, dass die Vergabeanforderungen objektiv und diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. Zugleich sollen regionale Besonderheiten berücksichtigt werden, etwa bei der Abgrenzung von Lagen, bei gebietstypischen Rebsorten sowie den Produktionskriterien im Gesamten. Die Geschäfts- und Prüfungsordnung des Komitees bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat; die Länder werden zuvor beteiligt. 

„Für uns ist das ein Moment der Anerkennung, aber vor allem ein Auftrag“, sagt Theresa Olkus, Geschäftsführerin des VDP. „Der VDP hat an diesen Begriffen über viele Jahre akribisch gearbeitet. Jetzt geht es darum, sie in einem transparenten, fairen und fachlich belastbaren Verfahren mit Leben zu füllen. Die rechtliche Grundlage steht. Nun beginnt die Ausgestaltung einer glaubwürdigen, allgemeingültigen Lagenklassifikation. Erste und Große Gewächse müssen die Spitze eines Systems bilden, das sich aus den Regionen heraus entwickelt und auf nachvollziehbaren Kriterien beruht.“