Die Pandemie befeuert den Boom für Online-Bestellungen und Zustelldienste in der Gastronomie. Über das Müllproblem mit der Verpackung redet kaum jemand. Die deutsche Stadt Tübingebn führt nun eine Verpackungssteuer für Einweggebinde ein.

Die Universitätsstadt Tübingen im Bundesland Baden-Württemberg greift durch und sagt Einwegverpackungen den Kampf an: ab 1. Jänner 2022 wird dort eine Verpackungssteuer eingeführt. Insbesondere für die Gastronomie oder auch Bäckereien und ähnliche Branchen hat die neue Steuer Konsequenzen. Auf folgende Einwegbehältnisse diese Steuersätze fällig:

Je 50 Cent netto (exkl. Umsatzsteuer) für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, Einweggeschirr wie Pommes- oder Würstelschalen sowie je 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Trinkhalme, Kaffee- oder Eislöffel. Die neue Verpackungssteuer müssen alle Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck zahlen, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Auf Mehrweg-Verpackungen fällt keine Verpackungssteuer an.

Weggeworfene „to-go“ und „take-away“-Verpackungen sind den Stadtverantwortlichen in Tübingen schon lange ein Dorn im Auge. Tübingen muss erhebliche Kosten für die Müllentsorgung des öffentlichen Raums finanzieren. Die Verpackungssteuer soll für die Betriebe auch Anreiz sein zur Verwendung von Mehrwegsystemen.

McDonald's & Co wehren sich gegen die neue Steuer, halten die Tübinger Steuer für unverhältnismäßig. Es könne nicht sein, dass es für jede Stadt eine lokale Insellösung gebe. Am Ende wird der deutsche Verwaltungsgerichtshof entscheiden müssen. McDonald’s strebt über eine Franchisenehmerin einen Musterprozess an.