Mit der Unterzeichnung der jüngsten Sammelverordnung zum Weingesetz durch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig wurden auch die Regularien für die Herkunft Kamptal DAC neu gefasst. Wesentlichster Punkt für das derzeit vom Hochwasser arg gebeutelte Weinbaugebiet: neue Rebsorten unterm DAC-Dach.

Die Sammelverordnung tritt am 16. September 2024 in Kraft. Kamptal DAC ist eine der ältesten DAC-Herkünfte Österreichs, flächenmäßig bedeutend und als regionaltypische Weinherkunft national und international renommiert. War das Sortenprofil von Kamptal DAC bisher auf Grüner Veltliner und Riesling fokussiert, so kommen mit der neuen Verordnung die weißen Burgundersorten dazu: Chardonnay, Weißburgunder und Grauburgunder. Diese nunmehr fünf Rebsorten dürfen künftig unter der Herkunft Kamptal DAC und Kamptal DAC Reserve vermarktet werden. Die Angabe der Burgundersorten darf dabei nur am Hauptetikett (Rückenetikett) erfolgen.

Ab 2025 verpflichtend bio oder Nachhaltig Austria

Ab der Ernte 2025 müssen für die Herstellung von Wein der Herkunft Kamptal DAC Trauben verwendet werden, die aus zertifiziert biologisch Produktion stammen oder der Zertifizierung „Nachhaltig Austria“ entsprechen. Ausnahmen gelten lediglich für Kleinstbetriebe, die in ihren Erntemeldungen weniger als 5.000 Liter Wein oder 6.000 Kilogramm Trauben verzeichnen.

Weiterhin gilt die DAC Weinpyramide mit den Basisstufen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Gebietsweine müssen mindestens 11,5 Volumenprozent Alkohol aufweisen und maximal 12,5 Prozent. Orts- und Riedenweine mindestens 12,0 Prozent.

Anträge zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer können gestellt werden im auf die Ernte folgenden Jahr am 1. Jänner (Gebietsweine), 1. Februar (Ortsweine) und 1. April (Riedenweine) sowie am 1. Juli (Reserveweine).

Weine mit der Bezeichnung Kamptal DAC müssen im Weinbaugebiet Kamptal hergestellt und abgefüllt werden. Ausnahmen – etwa für Winzer mit Rebflächen in zwei oder mehreren Weinbaugebieten – müssen vom Regionalen Weinkomitee Kamptal genehmigt werden.

Festgelegt werden in der neuen Verordnung auch die 12 ortsübergeifenden Weinbaugemeinden, die unter der Herkunft Kamptal DAC genannt werden dürfen. Es sind dies (Details im angefügten PDF am Ende dieses Beitrages):

  • Engabrunn
  • Grafenegg
  • Strass
  • Hadersdorf
  • Kammern
  • Langenlois
  • Gobelsburg
  • Zöbing
  • Mittelberg
  • Schiltern
  • Schönberg
  • Lengenfeld