Der deutsche Bundesrat hat dem Entwurf von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit kleinen Änderungen für das neue deutsche Weingesetz zugestimmt. Die Herkunft wird künftig betont, die Qualität gestärkt. Österreich gilt dabei durchaus als Vorbild.

Das deutsche Bundesministerium für Landwirtschaft will bessere Vermarktungschancen für deutsche Winzer und mehr Klarheit für Verbraucher. Österreich ist dabei eines der Vorbilder, auch wenn man das in Berlin nicht gerne zugibt. Seit vielen Jahren zielen die österreichische Weinwirtschaft und der Gesetzgeber darauf ab, durch die Stärkung der Herkünfte auch Marktanteile zu gewinnen und die Qualitäten nachhaltig zu erhöhen. Die DAC-Regelungen und die Weinpyramide sind die bekanntesten Maßnahmen aus einem ganzen Bündel. Erste DAC-Region Österreichs war das Weinviertel, zugleich das mit Abstand größte Weinbaugebiet des Landes.

Ziel des neuen deutschen Weingesetzes ist mehr Wertschöpfung und der Ausbau von Marktanteilen; das neue Gesetz soll im Mai 2021 in Kraft treten, so Bundes-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), die selbst aus einer Winzerfamilie stammt. Kernelement ist laut Klöckner eine veränderte Herkunftsangabe auf den Flaschen. Diese soll sich künftig stärker an der geografischen Herkunft orientieren, ähnlich dem in romanischen Ländern üblichen Prinzip „Je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität“. Bisher stellt das deutsche Weingesetz die Angabe der Rebsorten in den Mittelpunkt, oft verbunden mit Jahrgang und Namen der Weinbergslage.

In Frankreich, Italien oder Spanien, aber auch in Österreich, steht die Herkunftsangabe im Zentrum, wobei für Weine mit höherem Qualitätsanspruch die genaue Lage (Österreich: Riede) genannt wird. Auch das EU-Recht orientiert sich an diesem Modell. In Deutschland hatten sich Winzer mit größeren Flächen und Genossenschaften lange gewehrt und kritisch zur Zuspitzung auf Lagenweine geäußert.

Deutsche Weinkultur wird UNESCO Weltkulturerbe

Unterdessen wird die deutsche Weinkultur immaterielles UNESCO Weltkulturerbe. Das hat das Expertenkomitee der UNESCO-Kommission einstimmig empfohlen. Deutschland hatte turnusmäßig die Möglichkeit, einige neue immaterialle Weltkulturerbe zu nominieren.