In Paris werden zahlreiche Ein-Zimmer-Wohnungen vermietet, die unvorstellbar und oft auch unzulässig winzig sind. In einem haarsträubenden Fall geht die Stadt nun gegen die Vermietung eines 4,7 Quadratmeter großen Appartements vor, für das ein Kellner monatlich 550 Euro bezahlen muss!

Wenn der 42-Jährige auf sein Hochbett klettert, ist Akrobatik gefragt, denn es gibt nur 50 Zentimeter Platz zwischen Matratze und Zimmerdecke.. Die Stadt hat das Zimmer inzwischen für unbewohnbar erklärt und will dem Kellner vor Gericht zivilrechtlich beistehen. Das Gesetz schreibt vor, dass eine Wohnung mindestens aus einem Hauptraum mit einer Oberfläche von mindestens neun Quadratmetern, einer Deckenhöhe von wenigstens 2,20 Meter oder einem Volumen von 20 Kubikmetern bestehen muss.

In diesem Fall hatte die Vermieterin einfach ein Volumen von 24 Kubikmetern in den Mietvertrag geschrieben, das Doppelte der tatsächlichen Größe, wie französische Medien berichten. Der Fall von des aus Algerien stammenden Kellners Massis mit seinem Mini-Zimmer illustriere die Wohnungskrise in Frankreichs Hauptstadt, sagte der Sprecher des Vereins „Recht auf Wohnen“ (DAL), Jean-Baptiste Eyraud, dem dem Magazin „Parisien“.