Das kleine Schweizer Dorf Champagne darf künftig nicht mehr „Gemeinde Champagne“ auf die dort produzierten Weine schreiben. Das entschied das Verfassungsgericht des Kantons Waadt in der Schweiz, so übereinstimmende Medienberichte.

© Consortio Chianti Classico

Geklagt hatte der französische Wirtschaftsverband der Champagner-Produzenten. Die Schaffung einer geschützten Herkunftsbezeichnung (AOC) durch die Kantonsbehörden verstoße gegen bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Erst im Jänner 2021 hatte das Dorf Champagne nach jahrelangem Streit das Recht erhalten, seinen Namen auf seine Produkte zu schreiben. Die Kantonsbehörden sahen keine Gefahr, dass die Weißweine von den nur rund 28 Hektar Weinbergen in der Westschweiz mit dem weltbekannten französischen Schaumwein verwechselt werden könnten.

Der französische Wirtschaftsverband der Champagner-Hersteller, die gemeinsam 34.000 Hektar Weinberge bewirtschaften, sah das nicht so und bekam nun recht. In der Entscheidung des Verfassungsgerichtes heißt es, der französische Begriff „champagne“ genieße durch das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU einen exklusiven Schutz. Dieser verbiete „jede Verwendung des Namens für Weine, die nicht aus der französischen Champagne kommen“.

 

Auch „Gallo Nero“ bleibt strikt geschützt

Unterdessen hat auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg eine klare Entscheidung im Streit um die Exklusivität einer Weinmarke gefällt. Er hat die Klage eines italienischen Weinhandelsunternehmen zurückgewiesen, das für seinen Wein der Marke „Ghisu“ einen Hahn auf dem Etikett abbilden wollte. Dies wurde zuvor bereits vom Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) abgelehnt. Der Einspruch des Unternehmens wurde nun ebenfalls abgewiesen.

Das Chianti-Classico-Konsortium besitzt seit langem die Markenrechte am Symbol des „Gallo Nero“, das dessen Betriebe auf ihren Flaschen zeigen. Das Gericht hat die exklusive Nutzung damit ausdrücklich bestätigt. Nicht zum ersten Mal übrigens: In den vergangenen 15 Jahren hatte das Chianti-Konsortium bereits 61 Mal (!) seine Markenrechte gegen Nachahmer verteidigen müssen.