Die Bundeshaupt- und Weinstadt Wien hat ein Herz für ihre Heurigen: Die neue Buschenschank-Verordnung, die im April in Kraft trat, erlaubt die Öffnung der Heurigen zehn Monate pro Jahr an maximal vier Tagen pro Woche. Da jubeln Winzer und Gäste.

Buschenschanken in Wein- und Obstgärten der Wiener Winzer dürfen nun zehn Monate pro Jahr an vier flexibel wählbaren Tagen pro Woche aufsperren. Neu ist, dass die auch für die Wochentage von Montag bis Donnerstag sowie die Feiertage gilt. Bisher sah das Wiener Buschenschankgesetz für die Ausschank im Weingarten nur eine Öffnung von Freitag bis Sonntag plus Feiertage vor. Nur im Dezember und Jänner jeden Jahres müssen die Heurigen geschlossen bleiben.

4 Tage pro Woche flexibel wählbar

„Da die Wiener das erweiterte Angebot in den vergangenen Jahren gut angenommen haben, ist es nur folgerichtig, dass wir erweiterte Öffnungszeiten auch künftig ermöglichen“, so Bürgermeister Michael Ludwig und Stadtrat Jürgen Czernohorszky. Die Ausnahmeregelung wird noch im April im Wiener Landtag beschlossen und gilt rückwirkend ab 1. April. Im Unterschied zum Stamm-Heurigen dürfen Buschenschanken im Weingarten ihren Gästen nur kalte Mahlzeiten sowie saisonal begrenzt Getränke aus dem eigenen Betrieb anbieten.

Für die Gäste und den Erhalt der Wiener Tradition

„Ab sofort dürfen Heurigenbesucher, die die besondere, familiäre Buschenschank-Atmosphäre erleben wollen, zehn Monate im Jahr im Weingarten bei einem eleganten Glas Wiener Wein und Heurigenschmankerln den Weitblick über die Stadt Wien genießen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Erhaltung der Tradition Wiener Heuriger“, so Norbert Walter, Wiener Weinbaupräsident.