Heute hat es die Bundesregierung offiziell verkündet: der Lockdown endet zwar grundsätzlich wie versprochen am Samstag, 11. Dezember 2021, aber nicht in allen Bundesländern und Branchen gleich. Für Wirte heißt es weiter warten, zumeist bis zum 17. Dezember.

Die Enttäuschung ist bei Gastronomen und Hoteliers groß. Der Handel wird am kommenden Montag, 13. Dezember, wieder öffnen. Gastronomie und Hotels aber nur in Vorarlberg, Tirol und dem Burgenland. In Oberösterreich gilt der generelle Lockdown für alle überhaupt noch bis 17. Dezember. In diesen Branchen geht der Wahnsinn also weiter. Während ganz Europa die Türen von Gaststätten und Hotels offen hält, bleiben diese in Österreich noch eine Woche versperrt.

Für Ungeimpfte gilt der generelle Lockdown weiterhin und unbefristet. Bundeskanzler Karl Nehammer betonte, dass die Öffnungsschritte mit einem „Sicherheitsgurt“ stattfinden werden.

Es wird überall die 2G-Regel gelten (außer am Arbeitsplatz, dort gilt 3G) und die FFP2-Maskenpflicht bleibt erhalten. Aufgrund der regional sehr unterschiedlichen Herausforderungen sind die Maßnahmen der Bundesregierung ein Mindeststandard. Die Landeshauptleute haben die Möglichkeit, strengere oder weitreichendere Sicherheitsvorkehrungen zu beschließen.

Das sind die Maßnahmen im Detail, gültig für Menschen, die der 2G-Regel entsprechen:

HANDEL & KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN

Öffnung generell am Montag, 13. Dezember 2021, ausgenommen Oberösterreich, dort am 17. Dezember 2021. Die Grundversorgung bei körpernahen Dienstleistungen kann von allen Menschen in Anspruch genommen werden, die der 3G-Regel entsprechen.

GASTRONOMIE & HOTELLERIE
Tirol, Vorarlberg, Burgenland: Öffnung am 12. Dezember 2021
Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten, Steiermark, Salzburg: Öffnung am 17. Dezember 2021
Wien: Öffnung am 20. Dezember 2021
Sperrstunde in der Gastronomie ist generell um 23.00 Uhr.

NACHTGASTRONOMIE, CLUBS & APRÉS SKI
Der generelle Lockdown gilt vorerst unbefristet weiter. Keine Öffnung.

EVENTS & KULTUR
Öffnung jeweils gemeinsam mit der Gastronomie, je nach Bundesland. Generell nur mit zugewiesenen Sitzplätzen.
Maximale Besucheranzahl indoor 2.000 Personen, outdoor 4.000 Personen, FFP2-Maskenpflicht.

Mindeststandards für die genannten Öffnungsschritte:

  • Generelle Gültigkeit der 2G-Regel (genesen, geimpft) im Handel sowie bei körpernahen Dienstleistern gilt die 2G-Regelung, Ausnahme: Grundversorgung
  • Arbeitsplatz: 3G-Regelung sowie eine FFP2-Pflicht, sofern es die räumlichen Gegebenheiten keinen Mindestabstand zulassen.
  • FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Gastronomie: 2G, Registrierungspflicht und FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz
  • Gastronomie: Konsumation im Stehen, an Stehtischen oder an Theken ist nicht erlaubt. Sitzplätze müssen fix zugewiesen sein.
  • Gastronomie: Sperrstunde wird generell mit 23.00 Uhr festgelegt
  • Nachtgastronomie, Clubs, Aprés Ski bleiben vorerst unbefristet geschlossen
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe: 2G und FFP2-Pflicht in allgemein zugänglichen Bereichen
  • Events, Sportstätten und Kulturbetriebe: Maximal-Belegungen indoor 2.000 sowie outdoor 4.000 Personen und FFP2-Maskenpflicht indoor sowie fix zugewiesene Sitzplätze. Bei Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.