Das Weinbaugebiet Wachau ist Österreichs jüngste DAC-Region: Mit dem Jahrgang 2020 wurden erstmals DAC-Weine in der Vorzeigeregion gefüllt. Nach den „mittelgewichtigen“ Federspiel-Weinen am 1. März kommen ab 1. Mai 2020 erstmals Wachauer Smaragde mit dem DAC-Siegel auf den Markt.

Der Gebietsschutzverband Vinea Wachau hat mit dem Jahrgang 2020 seine seit fast 40 Jahren definierten Qualitätsstandards in das neue Herkunftssystem integriert. So gibt es nun Gebiets-, Orts- und Riedenweine in den drei Reifeklassen Steinfeder, Federspiel und Smaragd.

Alle Mitglieder der Vinea Wachau – etwa 200 von rund 250 Winzern und Traubenproduzenten in der Region - verpflichten sich seit den 1980er-Jahren dazu, ihren Wein ausschließlich von handgelesenen Trauben aus der Region, in der Wachau verarbeitet und abgefüllt, zu erzeugen. Als Leitlinie dafür gilt der „Codex Wachau“, der in vielen Punkten strengere Maßstäbe ansetzt als das Weingesetz. Die Vinea Wachau ist ein Verein (Obmann: Emmerich H. Knoll), Steinfeder, Federspiel und Smaragd sind geschützte Marken, die Wachauer Winzer verwenden dürfen, wenn sie sich in der Produktion an den Codex Wachau halten.

Smaragd® ist die Bezeichnung für die besten und wertvollsten Weine der Vinea Wachau-Winzer. Höchste Traubenreife und eine natürliche Konzentration ermöglichen Weine von Weltklasse-Format. Die namensgebenden Smaragd-Eidechsen fühlen sich in den Wachauer Weinbergterrassen besonders wohl. An schönen Tagen sonnen sie sich neben den Rebstöcken und wurden so zum Symbol für Wachauer Weine mit vollendeter physiologischer Reife.

DAC Wachau und die Weinpyramide

Die Nennung von Orts- und Riedennamen ist nur innerhalb der DAC-Regelungen gestattet und orientiert sich an der Österreichischen Weinpyramide. Für Orts- und Riedenweine gilt das Verbot eines spürbaren Holzeinsatzes, für Riedenweine darüber hinaus ein Aufzuckerungsverbot. Lagenweine können unabhängig vom Alkoholgehalt produziert werden. An der Spitze der Pyramide – bei den Riedenweinen – sind in der Wachau nur die Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling zulässig. Im Mittelbau der Pyramdie – bei den Ortsweinen – sind 22 Ortsnamen und die neun gängisten Sorten der Wachau als DAC erlaubt (Grüner Veltliner, Riesling, Weißer Burgunder, Grauer Burgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon blanc, GelberTraminer). Bei den Gebietsweinen an der Basis der Pyramide sind es fast alle Rebsorten, die im Gebiet angepflanzt sind.

Für die Umsetzung des DAC-Regulatives ist das Regionale Weinkomitee Wachau verantwortlich (Obmann: Anton Bodenstein vom Weingut Prager). Die Kontrolle der durch gesetzliche Verordnung festgelegten DAC-Regeln obliegt neben dem Komitee vor allem der Kellereiinspektion. Die DAC-Kennzeichnung soll eine zusätzliche Orientierung für Konsumenten über die Stilistik der Weine und ihr Reifepotential bieten.