Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Einsatz von Drohnen zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln in Steillagen deutscher Weinbaugebiete genehmigt.

Dabei dürfen ausschließlich Präparate, die auch für die Ausbringung durch Helikopter zugelassen sind, verwendet werden. Die Drohnen müssen dazu automatisch die vom Anwender vorgegebene Strecke, die Höhe von maximal zwei Metern über den Reben und die Höchstgeschwindigkeit von 13km/h einhalten können. Die erlaubten Spritzeinrichtungen und Injektordüsen sind in einem Verzeichnis des Julius Kühn-Institutes (JKI), dem Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, vorgegeben. Für den Drohneneinsatz ist eine Genehmigung der zuständigen Behörden der jeweiligen deutschen Bundesländer erforderlich. Die luftfahrtrechtlichen Regelungen sind ebenfalls einzuhalten.

In der Schweiz hat das Start-Up Aero41 eine spezielle Software für Arbeitsdrohnen entwickelt. Dank einer ausgeklügelten Kombination von Düsen und Software können Pflanzenschutzmittel direkt auf die Blätter der Weinreben gesprüht werden, sowohl Standard- wie auch Bio-Produkte zum Pflanzenschutz. Gerade in Hang- und Steillagen sollen Drohnen den Arbeitseinsatz im Weingarten erleichtern.