Rebflächen mit geschützter Herkunftsbezeichnung in Europa dürfen zukünftig auch mit PIWI-Sorten bepflanzt werden. Eine entsprechende Verordnung erließ die EU-Kommission.

PIWI-Rebsorten sind gegen Pilzkrankheiten wie Echter und Falscher Mehltau widerstandsfähige Neuzüchtungen. Für sie werden Reben aus den Arten Vitisvinifera mit aus Asien (Vitis amurensis) oder Amerika (Vitis rupestris) stammenden gekreuzt, um deren Resistenz-Eigenschaften zu erhalten.

Bisher waren für Weine aus Appellationen mit geschützter Herkunftsbezeichnung und damit auch für Riedenweine ausschließlich Vitis Vinifera-Reben zugelassen. Ziel ist es dabei, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Weinbau EU-weit zu reduzieren.