Spät, aber doch, hat das Parlament der Europäischen Union das Unterstützungsprogramm für die Weinbranche beschlossen. Hundertfachen Forderungen aus den Weinbau-Ländern wurde damit entsprochen. Für Investitionen in den Klimawandel sind künftig Förderungen bis zu 80 Prozent erlaubt.

Die wichtigsten Punkte darin sind: Die Anhebung der Obergrenze der europäischen Hilfen von fünfzig auf achtzig Prozent der Investitionen, um Weinberge an den Klimawandel anzupassen; mehr Flexibilität für die Mitgliedsstaaten bei der finanziell unterstützten Rodung von Weinbergen, um das Angebot dem sinkenden Weinabsatz anzupassen und die Förderung von allgemeinen Innovationen in der Weinwirtschaft. Die EU rechnet mit einem Rückgang des Verbrauchs von einem Prozent pro Jahr bis 2035. Der durchschnittliche Weinkonsum wird demnach von 22,3 Litern im Jahr 2024 auf 19,8 Liter pro Kopf sinken.

Verbindliche Regeln für alkoholfreie und -reduzierte Weine

Im Gesetzespaket des EU-Parlament enthalten ist auch eine vereinheitlichte Kennzeichnung von entalkoholisiertem Wein. Wenn der Alkoholgehalt des Produkts niedriger als 0,05 Vol-% liegt, darf es als Wein ohne Alkohol 0,0 Prozent bezeichnet werden. Liegt der Alkoholgehalt unter 0,5 Vol-% lautet die Bezeichnung alkoholfreier Wein. Produkte mit mehr als 0,5 Vol.-%, deren Alkoholgehalt um mindestens 30 Prozent reduziert wurde, werden künftig alkoholreduziert genannt. 

Auch der Weintourismus, Vermarktungskampagnen in Exportländern und die Entwicklung aromatisierter Weine werden von der EU ebenfalls gefördert. Die Verwendung von QR-Codes für den Zugang zu Zutaten- und Nährwertinformationen, die bisher in den Mitgliedsländern geregelt wurde, wird darin ebenfalls vereinfacht und vereinheitlicht. Zusätzlich wurden Änderungen bei Pflanzrechten beschlossen.

Verbotene Hybridrebsorten werden nicht wieder zugelassen

Abgelehnt wurde der Wunsch, nicht verbrauchtes nationales Fördergeld ins Folgejahr zu übertragen sowie die Wiederzulassung der verbotenen Hybridrebsorten Clinton, Herbemont, Isabelle, Jacquez, Noah und Othello.

Quellen: EU; vitisphere.com; La Revue du Vin de France