Die von der EU im Sommer 2021 getroffene Entscheidung – Vinaria berichtete -, für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) auch resistente Hybridsorten zu erlauben, tritt mit Jahresbeginn offiziell in Kraft.

Damit dürfen unter anderen auch Weine aus pilzwiderstandsfähige (PIWI)-Rebsorten den Namen einer Appellation - und somit Lagenbezeichnungen - führen. Dieser Entschluss der EU ist eine Reaktion auf den Klimawandel und soll den europäischen Weinbau nachhaltiger gestalten. Viele Hybridsorten sind widerstandsfähiger gegen Krankheiten wie Echter und Falscher Mehltau und benötigen weniger Pflanzenschutzmittel als die bekannten Rebsorten der Familie Vitis vinifera.

Bevor Hybridsorten in eine bestimmte g.U.-Verordnung aufgenommen werden können, sind allerdings die Zustimmung der Mitgliedstaaten und der zuständigen regionalen Behörden erforderlich. Das ist gleichzeitig der Haken an der an sich sinnvollen Regelung, weil dadurch die Nationalstaaten im eigenen Bereich bestimmt PIWI-Sorten zulassen oder untersagen können. Der Wettbewerb der großen Weinbauländer untereinander dürfte noch für längere Zeit dafür sorgen, dass die EU-Richtlinie nicht einheitlich umgesetzt werden wird.

Hinweis:
Vinaria bringt in Ausgabe 01/2022 Mitte Februar 2022 eine große Verkostungsreportage über österreichische Weine aus PIWI-Sorten.