Die Corona-Taskforce im Bundeskanzleramt hat getagt und stoppt vorerst weitere Lockerungen in der Gastronomie, verschärft Zugang zu Discos und Clubs.

Die Delta-Variante hat sich auch in Österreich ausgebreitet. Rund 90 Prozent der - nach wie vor geringen - Neuinfektionen sind aktuell auf diesen Virusstamm zurückzuführen. Aus diesem Grund hat die Corona-Taskforce am vergangenen Sonntag im Bundeskanzleramt getagt und neue Anpassungen bei den Corona-Maßnahmen vereinbart.

Für die Gastronomie sind folgende Verordnungen relevant, die teilweise ab sofort gelten:

Kontaktdatenerfassung: In der Gastronomie und bei Veranstaltungen bleibt die Registrierungspflicht bis auf Weiteres erhalten.

Grüner Pass: Ab 15. August 2021 gibt es das Zertifikat für den Grünen Pass erst bei vollständiger Immunisierung. Das Zertifikat wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für genesene und getestete Menschen bleiben unverändert.

Nachtgastronomie: Ab 22. Juli 2021 ist der Zugang zur Nachtgastronomie (Discos, Clubs, Nachtbars) nur mehr für geimpfte Personen sowie Personen mit aktuellem, negativem PCR-Testergebnis (maximal 72 Stunden ab Probenahme) möglich.