Die geplagten Winzer in Bordeaux dürfen dieses Jahr bewässern. Wie die Bordeauxer Tageszeitung SudOuest berichtet, hat die französische Kontrollbehörde INAO für mehrere Appellationen eine Sondergenehmigung zur Bewässerung erteilt.

Es handelt sich dabei vorerst um die Appellationen Pessac-Léognan, Graves, Pomerol, Fronsac, Saint-Émilion, Margaux, Pauillac, Saint Estèphe und Saint Julien. Im vergangenen Jahr (2025) hatte das hochkarätige Pomerol-Château Lafleur Schlagzeilen gemacht, als es sich entgegen des Reglements für Bewässerung seiner Rebflächen entschied – und damit automatisch das Anrecht auf die Herkunftsbezeichnung Pomerol verlor.