Heute, 10. Mai 2021, hat die Bundesregierung die Modalitäten der Öffnung von Gastronomie und Hotellerie ab 19. Mai 2021 vorgestellt. Damit läuft der Countdown am Weg zum Wirten, in Restaurants und Hotels sowie in den Urlaub.

„3 G“ nannten es Kanzler und Vizekanzler: getestet, geimpft oder genesen. Das ist ab 19. Mai der Schlüssel zu mehr Freiheit in jenen Branchen, die noch vom Lockdown betroffen sind. Fallen werden dann auch alle Ausgangsbeschränkungen.

Nachdem die Impfungen Fahrt aufnehmen, ist besonders relevant, dass als Zutrittsberechtigung in der Gastro auch bereits die 1. Teilimpfung gilt, allerdings erst nach 22 Tagen. Als Nachweis der Impfung gilt der Eintrag in Impfpass oder Impfkarte oder eine Arztbestätigung.

„3 G“ ist das Zauberwort, auch 1. Teilimpfung gilt

Bei den Tests gilt eine Dreiteilung: Selbsttests sind mit Nachweis 24 Stunden gültig, Antigentests 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden. Neu geregelt wird der Nachweis von Eigentests über ein digitales Formular, das sich in der Modellregion Vorarlberg bereits bewährt hat. Für Kinder werden auch die Schultests anerkannt, Testpflicht besteht ab dem 10. Lebensjahr.

Wer keinen Test mitbringt, soll an Ort und Stelle die Möglichkeit haben, sich zu testen, sofern der jeweilige Gastronom diese Testung anbietet. Gelten werden derartige Schnelltests dann allerdings nur für die Dauer des Besuches im betreffenden Lokal. Dazu kommt eine Registrierungspflicht, wie diese schon im Vorjahr praktiziert wurde.

Wer nicht länger als 15 Minuten bleibt, etwa weil geliefert oder abgeholt wird, braucht keinen Test. Das gilt auch für Liefer- und Abholservice (Take Away). Mitarbeiter/innen müssen eine FFP2-Maske für die Gesamtdauer ihrer Tätigkeit tragen.

Ab Juni soll es dann in Stufen den „Grünen Pass“ geben, die Details werden geklärt. Der Pass oder die Karte, möglicberweise auch die E-Card, werden dann Impf-, Test- und Genesungsdaten auslesbar machen. Alle vorgestellten Regelungen sollen von 19. Mai bis Anfang Juli 2021 gelten, danach wird evaluiert.

Sperrstunde täglich ab 22.00 Uhr

Geöffnet werden ab 19. Mai Innen- und Außengastronomie mit strengen Abstandsregeln, zwei Meter zwischen den Tischen. Innen maximal vier, außen maximal zehn Personen am Tisch, zuzüglich maximal sechs Kinder (außen: zehn). Strikte Maskenpflicht bis zum und ab Verlassen des Tisches in allen Bereichen. Kein Bar- oder Thekenbetrieb, keine Stehtische. Die Sperrstunde gilt täglich von 22.00 bis 05.00 Uhr, die Bundesländer können im Bedarfsfall hier Einschränkungen vornehmen.

In Hotels gilt ein einmaliger 3 G-Nachweis (getestet, geimpft, genesen) für die Dauer des Aufenthalts. Wenn der Gast allerdings Einrichtungen des Hotels in Anspruch nimmt, etwa zum Frühstück, im Restaurant oder Freizeitbereich, gelten die Regeln der Gastronomie. Durch die Hotelregelungen ist auch der Weg in den Urlaub vorgezeichnet, einer Sommersaison wie im Vorjahr scheint derzeit nichts im Wege zu stehen.

Feste, Veranstaltungen und Feiern in Gasthäusern oder Hotels bleiben weiterhin untersagt. Allgemein gilt, dass diese Öffnungsschritte nur von Dauer sein werden, wenn die Infektionszahlen nicht wieder explodieren. Regionale Einschränkungen wie zuletzt in Orten und Bezirken, sind weiter mögich. Für Events und größere Veranstaltungen ändert sich derzeit nichts Gravierendes.