Rioja bietet mit dem Jahrgang 2026 erstmals eine neue Kategorie an: Die Bezeichnung „Vendimia temprana“ („Frühe Lese“) dürfen Rotweine tragen, die weniger als 12 Volumenprozent Alkohol aufweisen, sowie Weiß- und Roséweine mit unter 11 Volumenprozent. 

Das berichtet die Tageszeitung La Rioja. Gleichzeitig haben die Behörden den Mindestalkoholgehalt für klassischen Rioja gesenkt. Ab 2026 liegt dieser bei 9 Volumenprozent für Weiß- und Roséweine sowie bei 10,5 Volumenprozent für Rotweine (bisher 11,5 %). Nicht davon betroffen sind Weine mit Reifebezeichnungen wie Crianza, Reserva oder Gran Reserva.

Diese Änderungen waren bereits im vergangenen Jahr vom regionalen Weinbauverband beschlossen worden. Ein Einspruch der baskischen Regionalregierung hatte ihre Umsetzung jedoch bis zu diesem Jahr verzögert.

Teilentzug von Alkohol bis zu 20 Prozent erlaubt

Neu genehmigt wurde auch die teilweise Entalkoholisierung von Weinen. Erzeuger dürfen ihren Weinen bis zu 20 Prozent des Alkohols entziehen, ohne dass es auf dem Etikett angegeben werden muss. So kann zum Beispiel ein Wein mit 13 Volumenprozent auf 11,6 % reduziert werden. Der Alkoholgehalt darf aber nicht unter die vorgeschriebenen Mindestwerte fallen. Hintergrund: in Ländern mit Alkoholsteuern wie Großbritannien oder Skandinavien können diese Weine am Markt günstiger angeboten werden. Vollständig entalkoholisierte Weine dürfen aber weiter nicht als DOCa Rioja bezeichnet werden.

Die Weinernte in der Rioja hat offiziell am Donnerstag, dem 6. August 2026, begonnen – so früh wie noch nie zuvor in der Region.

Quellen: Riojawines; La Rioja; wein.plus.de