Im Mordprozess gegen den weststeirischen Winzer Christian Reiterer (58) ist am 11. Mai 2026 ein Urteil gefallen – er wurde freigesprochen. Ihm war angelastet worden, eine 71-Jährige mit einem Medikament getötet zu haben. Er bestritt den Mordvorwurf vehement, die Geschworenen und Richter glaubten ihm.

Die Geschworenen beim Prozess am Landesgericht St. Pölten (Niederösterreich) fällten ihre Entscheidung im Stimmenverhältnis 7:1. Der Angeklagte hatte den Mordvorwurf stets bestritten und betont, im Rahmen der gesetzlich erlaubten Sterbehilfe gehandelt zu haben. Von den Geschworenen wurde die Eventualfrage nach Mitwirkung an der Selbsttötung ebenfalls mehrheitlich verneint, hier lautet das Ergebnis 5:3.

„Er geht heute als freier Mann nach Hause“, sagte Verteidiger Michael Dohr, der den Winzer gemeinsam mit Bernhard Lehofer rechtlich vertrat, nach dem Prozess. Zum nunmehrigen Urteil vom Montag gaben Staatsanwaltschaft und Verteidigung jeweils keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. 

Von der Staatsanwältin wurde am sechsten und letzten Prozesstag im Schlussvortrag die Mordanklage bekräftigt und die Höchststrafe gefordert (lebenslange Haft). Gericht und Geschworene folgten ihrer Argumentation aber nicht. Eine Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch ist eher unwahrscheinlich, da die Berufsrichter den Entscheid der Geschworenen akzeptierten und keine offensichtlichen Verfahrensmängel vorliegen.

Quelle: ORF