Die europäische Winzergruppe „Francs de Pied“ unter dem Vorsitz von Loïc Pasquet aus Bordeaux arbeitet an der Anerkennung wurzelechter Reben durch die Unesco. Die Auspflanzung der auch als „Schatz der Winzer“ bezeichneten Reben ist allerdings in vielen Ländern strengstens verboten!

Wer wurzelechte Reben verwendet, hat die Chance auf hervorragende Weine, die in einzigartiger Weise ihr Heimatterroir abzubilden imstande sind. Die Pflege solcher Rebanlagen ist extra aufwendig und wirtschaftlich riskant. Werden diese Reben dann doch von der Reblaus befallen, ist es um den Bestand geschehen und damit um mitunter jahrzehntelange Arbeit.

An der Spitze der Bewegung von „Francs de Pied“ steht Loïc Pasquet, der mit seinem Bordeaux-Wein "Liber Pater" in der Appellation Graves zum Flaschenpreis von etwa 30.000 Euro den teuersten Wein der Welt erzeugt. Pasquet zufolge sollte jeder Winzer selbst entscheiden dürfen, ob er das Risiko eingehe, dass seine Reben von der Reblaus befallen werden. Wurzelechte Rebstöcke sind, so Pasquet, ein einzigartiges Erbe, das so alt sei wie der Wein selbst, und das es gilt, zu bewahren. Er möchte Winzer ermutigen, neben dem Erhalt teils sehr alter Anlagen mit wurzelechten Rebstöcken, auch neue zu pflanzen.

Monacos Fürst Albert II. ist Schirmherr von „Francs de Pied“

Bereits m Vorjahr wurde die Gruppe in Monte Carlo unter der Schirmherrschaft von Fürst Albert II. offiziell gegründet. Neben Loïc Pasquet gehören bekannte Winzer wie Egon Müller (Mosel), Andrea Polidoro von Cupano (Montalcino) und Contrada Contro (Marken) der Vereinigung an. Weiters Gocha Chkhaidze vom georgischen Weingut Askaneli, Thibault Liger-Belair (Burgund), Chartogne-Taillet (Champagne), Feudi di San Gregorio (Kampanien), Vida Peter (Ungarn), Joh. Jos. Prüm (Deutschland), Dominio de Es (Spanien), Artemis Karamolegos (Griechenland) und die St. Jodern Kellerei (Schweiz). Aus Österreich ist derzeit kein Betrieb bei „Francs de Pied“ organisiert.

Durch die Aufnahme in die Unesco-Liste erwarten sich die Proponenten mehr Aufmerksamkeit der Konsumenten und die Bereitschaft, diese Weine besonders wertzuschätzen – und auch zu bezahlen. Es ist zudem eine Zertifizierung geplant, die Verbrauchern helfen soll, Weine aus Trauben unveredelter Reben zu erkennen. Damit soll noch im Herbst 2022 gestartet werden, zumindest dort, wo es erlaubt ist.

Auspflanzung von wurzelechten Reben streng verboten

In vielen Weinbauländern Europas ist die Auspflanzung von wurzelechten Reben nämlich strengstens verboten, so auch in Österreich. Man befürchtet, dass durch solche Kulturen die – nie ausgestorbene Reblaus - wieder eingeschleppt werden könnte und man der Plage dann nicht mehr Herr werden würde. Auch Direktträger-Reben sind in Österreich wegen dieser Gefahr verboten. Einige wenige Ausnahmen bestehen seit zwei, drei Jahren für einzelne Rebsorten des Uhudlers.

Das sind wurzelechte Reben
Als wurzelechte Reben bezeichnet man Rebstöcke, deren Stock samt Wurzelwerk und die oberen, Frucht tragenden Teile aus einer Pflanze stammen. Bis ins 19. Jahrhundert gab es nur wurzelechte Rebstöcke. Dann wurde aus den Vereinigten Staaten mit der Reblaus ein Schädling nach Europa eingeschleppt, der auf dem ganzen Kontinent verheerend wütete. Ein verlässliches Gegenmittel gegen diesen Schädling ist bis heute nicht gefunden. Zunächst experimentierte man mit resistenten, aber geschmacklich kaum vergleichbaren sogenannten Direktträger-Reben, die auch aus den USA stammen und denen die Reblaus nichts anhaben kann.  Die vorläufige Lösung, mit der man bis heute arbeitet, ist die, dass man auf reblaus-resistente amerikanische Wurzelstöcke europäische Edelreben aufpfropft. Zwar werden auch amerikanische Wurzelstöcke durch Rebläuse verletzt, aber sie haben im Gegensatz zu den europäischen Pflanzen die Fähigkeit erworben, diese Wunden selbständig zu schließen und so zu überleben.