Südtirol kommt der Öffnung von Österreichs Gastronomie ab 19. Mai 2021 zuvor und erlaubt bereits ab heute, 26. April, die Öffnung von Restaurants. Für den Innenbereich und Übernachtungen von Hausgästen ist aber der „Corona Pass Südtirol“ nötig.

Die autonome Region Südtirol wagt diesen Vorstoß sehr zum Missfallen der italienischen Zentralregierung in Rom, die den auf „gelb“ gestuften Provinzen zwar die Außengastronomie und den Handel erlaubt, nicht jedoch den Innenbetrieb der Restaurants. Entsprechend unter Beobachtung steht die Entwicklung der Südtiroler Infektionszahlen. Im vergangenen halben Jahr hat Südtirol – oft kritisiert – eine Abfolge von Auf und Zu in den diversen Lockdownstufen erlebt.

Ab heute ist nach Angaben der Südtiroler Landesregierung Gastronomie im Freien bis 22.00 Uhr wieder zugelassen. Gestattet ist ausschließlich Konsumation bei Tisch (kein Bar- oder Thekenbetrieb) mit maximal vier Personen pro Tisch. In geschlossenen Räumen der Restaurants ist zusätzlich zu diesen Regeln der Vorweis des sogenannten Corona-Pass-Südtirol nötig; in Restaurants muss zwingend reserviert werden und werden die Gästedaten erfasst.

Der Corona-Pass wird vom befugten Gesundheitseinrichtungen ausgestellt und weist einen negativen Antigen- oder PCR-Test jüngsten Datums, eine vollständige Impfung (beide Teile) oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nach. Dieser Nachweis erlaubt auch den Aufenthalt in Hotelzimmern, wenn diese ausschließlich übernachtenden Hausgästen zur Verfügung gestellt werden.