Im Zuge eines neuen Corona-Unterstützungsprogrammes der Bundesregierung erhalten alle vom Trinkgeldpauschale betroffenen Gastro-Mitarbeiter einmalig 175 Euro. Ein „Schmattes“ vom Staat, sozusagen. Was sonst noch beschlossen wurde, lesen Sie hier.

Insgesamt einmalig 1.000 Euro pro Kopf, der sich in Kurzarbeit befindet, erhalten die Gastro-Betriebe aus dem neuen Unterstützungstopf. Ein Teil sind die 175 Trinkgeldersatz an jeden von der Trinkgeldpauschale betroffenen Mitarbeiter. Das wird viele freuen, für viele andere ist es ein Tropfen auf den heißen Stein, machen doch die Trinkgelder im Regelbetrieb ein Vielfaches aus; pro Monat.

Die weiteren 825 Euro erhält der Betrieb, etwa um in der Kurzarbeit angelaufene Urlaubsansprüche auszahlen zu können. Dieses Auszahlen von Urlaubsansprüchen ist im Regelbetrieb streng verpönt und in den Kollektivverträgen verboten. Da in Kurzarbeit Urlaubskonsum aber kaum möglich ist, wurde diese Regelung geschaffen.

Um den Erhalt von Lehrstellen abzusichern, kann die Kurzarbeit nun auch auf Lehrverhältnisse angewandt werden.

Mitarbeiter wanderen aus Gastro-Branchen ab

Das Personalproblem spitzt sich gewaltig zu: Immer mehr in der Gastro- und Hotelbranche in Kurzrabeit befindliche Mitarbeiter überlegen den Absprung in andere Branchen, weil ihnen erhebliche Teile des früheren Gehalts fehlen. Das Trinkgeld ist da nur ein Bestandteil. Zudem fehlt die Perspetive, weil die Politik nicht willens oder fähig ist, einen Öffnungshorizont zu geben.

Mitarbeiter, die in der Gastro gar arbeitslos geworden sind, haben ihren alten Arbeitsstellen und der Branche meist bereits den Rücken gekehrt. Das gilt auch für ausländische Saisonkräfte, die in Österreich keinen Zugang zu Kurzarbeit oder Unterstütung haben. In deren Heimatländern gibt es Hilfsmaßnahmen für diese Mitarbeiterschicht dann auch nicht.

Umsatz-Ausfall und Schanigarten-Hilfe

Im neuen Paket ist zudem der neue Umsatzausfall-Bonus geregelt, und zwar für das erste Halbjahr 2021. Demnach kann jeder Unternehmer, dessen Umsatz von November 2020 bis Juni 2021 um mindestens 40 % gegenüber dem Vorjahr gesunken ist, um diesen Ausfallbonus ansuchen. Dieser beträgt 15%. Weitere 15% können als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss sofort beantragt werden und sollen die Liquidität der Betriebe stützen.

Neu ist die Investitionsförderung von Schanigärten oder Outdoorgastronomie. Wer mindestens 5.000 Euro investiert, bekommt 10% gefördert, Kleinbetriebe sogar 20%.

Ein Bankengipfel soll die angezogenen Kreditbremsen der Hausbanken etwas lockern. De facto bekommen Gastronomen und Hotelliers seit geraumer Zeit keine Finanzierungen mehr von ihren Banken; von fremden Banken schon gar nicht.