Das Amtsgericht Bad Dürkheim hat die frühere Finanzchefin des Deidesheimer Weinguts Reichsrat von Buhl wegen Veruntreuung zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Die 32-Jährige hatte gestanden, zwischen Oktober 2022 und April 2024 rund 361.000 Euro gestohlen zu haben. 

Dies berichtet die regionale Tageszeitung „Die Rheinpfalz“. Laut Urteil überwies die Angeklagte innerhalb von eineinhalb Jahren hohe Beträge in 36 Einzeltransaktionen vom Firmenkonto auf ihr Privatkonto. Bereits drei Wochen nach Arbeitsbeginn habe sie sich 12.000 Euro angeeignet. Um die Transfers zu verschleiern, gab sie in den Verwendungszwecken fiktive Lieferanten an, nutzte aber ihre eigene IBAN.

Die Frau begründete ihr Vorgehen mit ihrer Kaufsucht und langjährigen Schulden. Den Verbleib des Geldes konnte sie nicht genau erklären, gab jedoch an, unter anderem Reisen für Freunde bezahlt zu haben. Neben den illegalen Überweisungen leaste sie auch ohne Genehmigung einen Dienstwagen und verursachte damit einen Unfall unter Alkoholeinfluss.

Nach Angaben der kaufmännischen Geschäftsführerin stürzte die Angeklagte die Buchhaltung des Weinguts in ein „Verwaltungschaos“, wodurch der Betrug lange unentdeckt blieb. Der Richter sprach von „erheblicher krimineller Energie“ und bezeichnete die Tat als „dreist“. Die Verurteilte ist bereits einschlägig vorbestraft, unter anderem wegen Betrugs.

Quelle: Die Rheinpfalz; wein.plus.de

Oops, an error occurred! Code: 20250904110940f3d3166a