Die 2G-Regel gilt ab heute, 8. November 2021, in Lokalen, bei Veranstaltungen, in Hotels sowie bei sogenannten körpernahen Dienstleistern wie Friseursalons oder physikalmedizinischen Studios. Derweil wird um die Wintersaison im Tourismus gezittert.

In Österreich dürfen Menschen ohne Impfschutz nicht mehr in Restaurants essen gehen, Sportveranstaltungen besuchen oder Skilifte benutzen. Dies treibt die Menschen in Scharen zu den mobilen Impfbussen, aber nach wie vor hinkt Österreich in der Durchimpfungsrate weit hinter dem EU-Durschnitt einher. Rund 25 Prozent der über 12-jährigen sind in Österreich noch ungeimpft. Maximal 10 bis 15 Prozent dürfen es sein, um eine Herdenimmunität zu erreichen.

Dies ist wohl auch der Grund, warum die Infektionszahlen zuletzt rasant gestiegen sind. Die vierte Coronawelle ist die Pandemie der Ungeimpften, wie es Ex-Kanzler Kurz schon im Spätsommer bezeichnete. Mittlerweile füllen sich die Krankenbetten und Intensivstationen, wobei die überwiegende Mehrheit der Erkrankten eben ungeimpft ist.

„Wir gehen schon davon aus, dass das einen starken Beitrag zur Eindämmung des Geschehens leisten kann“, sagte Vizekanzler Werner Kogler am Sonntag in der ORF-Pressestunde zur neuen Regelung. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag zuletzt bei 599,6 - weit über dem deutschen Wert von knapp 200. In Oberösterreich und in Salzburg hat die Inzidenz schon die Marke von 900 überschritten. Die beiden Bundesländer haben österreichweit die niedrigsten Impfraten.

Als Anreiz für spätentschlossene Impfwillige gibt es eine Übergangsfrist: vier Wochen lang gilt schon die Erstimpfung zusammen mit einem negativen PCR-Test als 2G-Nachweis. Danach muss der vollständige Impfschutz nachgewiesen werden. Kinder unter 12 Jahren sind grundsätzlich von der 2G-Regel ausgenommen. Für 13- bis 15-Jährige reicht ein negativer Test.

Der mit heutiger Wirkung verhängte „Schnitzel-Lockdown“ (© Gratistageszeitung Heute) gilt im Tourismus praktisch durchgehend und damit auch für die kommende Wintersaison in Restaurants, Hotels und Skigebieten. Wenn sich die Lage nicht rasch bessert, drohen zudem Reisewarnungen aus den Nachbarländern, was erhebliche Einbußen bei den Hotelbuchungen bedeuten würde.

Bereits im Vorfeld der Pressekonferenz der Bundesregierung am vergangenen Freitag meldete sich der Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich, Mario Pulker, zu Wort: „Durch die 2G-Regelung befürchten wir einen 40-prozentigen Umsatzeinbruch, Reisewarnungen wären der Sargnagel für die Wintersaison. Nach dem Totalausfall im vergangenen Jahr sind unsere Betriebe auf einen erfolgreichen Winter angewiesen.“ Alles andere würden viele Betriebe nicht überleben.

3G am Arbeitsplatz, keine Ausreisekontrollen mehr

Bei den Wirten und Hoteliers herrscht im Allgemeinen die Meinung vor: „Besser 2G als gar kein Umsatz!“ Zumal regionale oder branchenweite Lockdowns drohen, wenn sich die Lage nicht rasch bessert. Viele Betriebe beschäftigen nur noch durchgeimpfte Mitarbeiter. Hier hilft eine weitere Übergangsfrist: für ausländischer Mitarbeiter im Tourismus, die – wie in Osteuropa weit verbreitet – mit dem russischen Impfstoff Sputnik V geimpft sind, reicht eine weitere Impfung mit einem in der EU zugelassenen Vakzin zum 2G-Nachweis. Sputnik V ist derzeit von der EU nicht zugelassen.

Die Ausreisekontrollen in manchen Bezirken entfallen aufgrund der 2G-Regel ab heute. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin ohne Ausnahme die 3G-Regel. Experten forden nach wie vor ein Ende der kostenlosen Tests, um die Impfwilligkeit zu steigern. Werden nur noch PCR-Tests anerkannt und müssen diese vom Nutzer selbst bezahlt werden, fallen pro Test Kosten von mindestens 60 Euro an. PCR-Tests können nur beim Arzt oder bei lizenzierten Labors durchgeführt werden, sind also auch zeitlich aufwendiger.