Im Zuge eines Treffens zwischen Vertretern des Landes Steiermark, der Landwirtschaftskammer sowie betroffenen Winzern wurden weitere verpflichtende Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Phytoplasmenerkrankung „Goldgelbe Vergilbung“ (Flavescence dorée) in der Steiermark beschlossen.

Die quarantänepflichtige Erkrankung der Weinstöcke wird von der seit 2004 in Österreich nachgewiesenen Amerikanischen Rebzikade von Stock zu Stock übertragen. Symptomatische Reben zeigen eingerollte Blätter, gelbe oder rote Vergilbungen sowie eintrocknende Beeren und Ranken und sterben innerhalb weniger Jahre ab. 2009 konnten die Phytoplasmen der Goldgelben Vergilbung erstmals in der Südoststeiermark nachgewiesen werden. Seither gilt die Krankheit als meldepflichtig. Es kam zu punktuellen Rodungen und der Einrichtung von Befalls- und Sicherheitszonen. In anderen Gebieten konnte bislang zumindest ein Auftreten des Überträgers festgestellt werden.

Wie Vinaria mehrfach aktuell berichtet, wird vor allem das Vulkanland Steiermark von einer aus Slowenien kommenden Invasionder Amerikanischen Rebzikade heimgesucht, die Winzer als „gefährlichste Katastrophe seit der Reblaus“ fürchten. Der steirische Weinbaupräsident Stefan Potzinger, der mit allen relevanten Entscheidungsträgern von den Bezirkshauptmannschaften aufwärts laufend in Kontakt steht, hat dazu schon vor Wochen eine WhatsApp-Selbsthilfegruppe gegründet, der mittlerweile über 650 Winzer angehören.

Taskforce, Gruppenberatung und verpflichtende Vorschriften

Mit der Landwirtschaftskammer wurden alleine für den Monat August 21 Gruppen-Beratungstermine bei Weingütern angesetzt, an denen die Winzer auf kurzem Weg teilnehmen können. Potzinger und andere Weinbaufunktionäre, aber auch viele Winzer hatten zuvor ein energisches Einschreiten der Behörden gefordert, um Bekämpfungsmaßnahmen der Rebkrankheit und der übertragenden Rebzikade amtlich zu verfügen und durchzusetzen, auch unter Androhung von Zwangsmaßnahmen, wenn nötig. Auch Österreichs Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager hatte im Gespräch mit Vinaria schon vor drei Wochen gefordert, dass „die Behörden in die Gänge kommen müssen“.

Zur Identifizierung und zweifelsfreien Feststellung erkrankter (befallener) Rebstöcke wurde eine 15-köpfige Tastforce aufgestellt, die den Winzern rasch und kompetent zur Verfügung steht. Wer etwa die Rodung befallener Stöcke unterlässt, riskiert Geldstrafen bis zu 30.000 Euro.

Die neue Rechtsvorschrift des Landes Steiermark für die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung umfasst folgende Maßnahmen für Betriebe sowie Privatpersonen:

  • Verpflichtende Meldung von Verdachtsfällen an Berater der Landwirtschaftskammer oder den amtlichen Pflanzenschutzdienst (Tel.: +43 316 877-6637, pflanzenschutz@stmk.gv.at)
  • Verdachtsfälle werden untersucht. Dafür wird nun eine 15-köpfige Taskforce eingerichtet, die in den betroffenen Regionen unterwegs ist und befallene Stöcke identifiziert.
  • Verpflichtende Rodung infizierter Stöcke innerhalb von vier Wochen. Die Rodung wird kontrolliert – bei Unterlassung droht eine Strafe bis zu 30.000 Euro.

Weinreben in Hausgärten sind ebenfalls bedroht

Aufgerufen werden insbesondere auch die privaten Rebstock-Besitzer und Hobbywinzer, ihre Weinreben in ihren Hausgärten und Hausgrundstücken zu kontrollieren, Verdachtsfälle zu melden und bei einem tatsächlichen Befall zu roden. Betroffen davon sind die bereits 2023 ausgewiesenen Befalls- und Sicherheitszonen rund um Klöch, Bad Waltersdorf und Leibnitz. Ein entsprechendes Informationsschreiben wird zusätzlich an alle Haushalte der Regionen versendet.

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