Für die Stufe der DAC-Ortsweine wurden nun für das Kremstal (Niederösterreich) neun Herkünfte gesetzlich definiert, die auf dem Etikett angegeben werden dürfen. Möglich macht dieses Update die aktuelle Sammelverordnung zum Weingesetz.

Diese neun Ortswein-Herkünfte sind im Wesentlichen die bekannten und über Jahrzehnte, teils über Jahrhunderte, gewachsenen Weinorte nördlich und südlich der Donau. Im Vorjahr entbrannte in Winzerkreisen kurzfristig eine hitzige Diskussion über die Frage, ob auch die südlich der Donau gelegenen Weinorte künftig als DAC-Ortsweinherkünfte gelten dürfen oder nicht. Dies wurde mit der Verordnung zugunsten des „Südens“ entschieden.

Das sind künftig die DAC-Ortsweinherkünfte im Kremstal:

Krems

Stein

Rohrendorf

Gedersdorf

Stratzing

Senftenberg

Furth

Höbenbach

Krustetten
 

INFO: Was bedeutet DAC?
Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Wenn also auf einem Weinetikett der Namen eines Weinbaugebiets in Kombination mit „DAC“ steht, hat man einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im Gebiet geerntet wurden. Ein DAC-Wein darf nur aus den für diese DAC-Herkunft festgelegten Rebsorten erzeugt werden und muss allen Vorgaben der vom jeweiligen Gebiet festgelegten Verordnung entsprechen. In Österreich gibt es derzeit 17 DAC-Weinherkünfte. Weine, die den DAC-Anforderungen nicht entsprechen, tragen den Namen des jeweiligen Bundeslandes und sind Teil der Weinvielfalt auf dieser Herkunftsebene.