In seiner November-Sitzung hat sich das Nationale Weinkomitee einmal mehr mit der Frage der gesetzlichen Regelung einer Lagenklassifizierung befasst. Der schon im August konkretisierte Entwurf wurde dabei abgesegnet, nun ist der Landwirtschaftsminister am Zug.

Minister Norbert Totschnig soll nun, so der weitere Fahrplan, den Entwurf zu einer gesetzlichen Verordnung in Begutachtung schicken, also an Stakeholder wie Kammern, Interessensvertretungen, Behörden und Landesregierungen. Diese können innerhalb einer bestimmten Frist ihre Anmerkungen einreichen. Ein Vetorecht besteht nicht, der Bundesminister kann die Anmerkungen berücksichtigen oder einarbeiten lassen, er muss aber nicht. Geht alles gut, kann die Verordnung zur Lagenklassifizierung noch in diesem Jahr den Nationalrat im Zuge der Sammelrechtsverordnung passieren, das Gesetz dazu im 1. Quartal 2023 in Kraft treten.

ÖTW, STK & Co haben sich weitgehend durchgesetzt

Am Status quo der zeitweilig erhitzt geführten Lagendiskussion hat sich wenig geändert: die Bandbreite reicht von glühenden Verfechtern, etwa den Österreichischen Traditionsweingütern (ÖTW), bis zu strikten Gegnern („Wozu braucht Österreich das?“). Letztere haben sich im Laufe des Jahres geschlagen gegeben und versuchen nun, eine für alle Winzer faire und transparente Regelung per Gesetz sicherzustellen.

Ausgedient hätten dann die privaten und auf Vereinsbasis deklarierten Ersten und Großen Lagen von ÖTW, Steirischen Terroir- und Klassikweingütern (STK) und Eruptionswinzern im Vulkanland. Diese frohlocken, weil sie ihre Interessen im vorliegenden Entwurf weitgehend gewahrt sehen.

Bundesländer uneinheitlich, Regionale Komitees entscheidend

Betrachtet man die Diskussion bundesländerweise, zeigt sich ebenfalls ein uneinheitliches Bild: In Niederösterreich sind die meisten Weinbauregionen pro Lage eingestellt sind, unter anderem getrieben von den rund 60 ÖTW-Weingütern. Ausgenommen die Wachau. Dort sieht man die kommende Lagenverordnung als zu enges Korsett, was den Anteil der Ersten und in weiterer Folge Großen Lagen an der Gesamtfläche betrifft. „Die Wachau besteht fast zur Gänze aus erstklassigen Lagen“, so der Tenor.

Da die Entscheidung pro oder contra Klassifizierung im Gesetzesentwurf den Regionalen Weinkomitees vorbehalten sein soll, werden die Wachauer wohl ebenso ohne Klassifizierung arbeiten wie das Burgenland und Wien. In der Steiermark hingegen wird der Weinbauverband eine Lösung versuchen, die die Interessen von STK und Eruptionisten integrieren soll. Im Weinbaugebiet Bergland stellt sich die Klassifizierungsfrage vorerst nicht.

Was der Entwurf im Detail beinhaltet, lesen Sie in dem dazu bereits erschienenen Vinaria Bericht, im Weblink am Ende des Textes.