Die Goldgelbe Vergilbung (Grapevine flavescence dorée) zählt zu den gefährlichsten Rebenkrankheiten Europas, Vinaria berichtete mehrfach. Nun bedroht die Krankheit auch den niederösterreichischen Weinbau, nachdem bereits die Steiermark und der Burgenland großflächig betroffen sind.

Erwachsene Amerikanische Rebzikade © AGES, Strauß

Übertragen wird Flavescence dorée durch die Amerikanische Rebzikade. Die Krankheit verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden, da befallene Rebstöcke absterben und gleichzeitig eine Infektionsquelle für weitere Rebanlagen darstellen. Dadurch kann sich die Krankheit rasch ausbreiten und ganze Weingärten gefährden. Zuletzt wurde teils starker Befall aus Tschechien, Ungarn und Slowakei gemeldet. Niederösterreich ist damit sozusagen umzingelt.

Jede unbehandelte Rebe stellt eine große Gefahr dar

„Entscheidend ist, die Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade einzudämmen und damit eine Ausbreitung der Krankheit zu verringern. Jede unbehandelte Rebe trägt dazu bei, dass sich die Zikade weiter ausbreitet. Umso wichtiger ist es, dass alle Besitzer von Rebstöcken ihrer Verantwortung nachkommen“, erklärt Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer Niederösterreich und als Österreichs Weinbaupräsident seit langem mit dem Problem befasst. Die vorgeschriebenen Maßnahmen und deren Umsetzung werden in einer aktuellen Verordnung festgelegt, die Landeshauptmann-Stellvertreter Stephan Pernkopf vorlegte. 

Eine der gefährlichsten Rebenkrankheiten Europas

Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe ist eine in der EU meldepflichtige Quarantänekrankheit. Eine direkte Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich. Befallene Rebstöcke müssen daher gerodet und entfernt werden. Die wirksamste Schutzmaßnahme besteht darin, die Amerikanische Rebzikade als Hauptüberträger konsequent einzudämmen.

In Niederösterreich wurde die Goldgelbe Vergilbung bisher noch nicht festgestellt. Die Populationen der Amerikanischen Rebzikade haben jedoch deutlich zugenommen. Dieses Zeitfenster soll nun genützt werden, um die Maßnahmen in Gang zu bringen.

Verordnung des Landes legt verpflichtende Maßnahmen fest

Zur Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade gelten in Niederösterreich verpflichtende Maßnahmen, die per Verordnung der NÖ Landesregierung festgelegt wurden. Diese richten sich an Weinbaubetriebe, genauso wie alle anderen Besitzer von Rebstöcken. Denn auch Reben außerhalb bewirtschafteter Weingärten können der Amerikanischen Rebzikade als Lebensraum dienen und so zur weiteren Ausbreitung beitragen. Die Vorgaben gelten daher neben Weinbauflächen auch für Privatgärten, Gemeindeflächen, Firmengelände, öffentliche Parks und sonstige Standorte mit Rebstöcken.