Die Veranstalter des geplanten Oktoberfests in Dubai dürfen nicht mehr mit Anspielungen auf das Münchner Original für ihr Event werben. So lautet eine Einstweilige Verfügung des Landgereich München I vom vergangenen Freitag. Das Urteil gilt aber nur in Deutschland. Eine Posse.

Mit Formulierungen wie „Oktoberfest goes Dubai“ hatten sich die Veranstalter den Zorn der Stadt München und der nach zwei Absagen am Trockenen sitzenden Wiesn-Gastronomen zugezogen. Sie hätten den falschen Eindruck erweckt, das Traditionsfest ziehe in diesem Jahr in das arabische Emirat um, entschied das Landgericht München I am Freitag. Diese Art der Werbung bediene sich am Weltruf der Wiesn in der bayerischen Landeshauptstadt.

Die Richter gaben damit dem Antrag der Stadt München auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Veranstalter, den Schausteller Charles Blume und den früheren Münchner Gastronom Dirk Ippen, statt. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Die Anwälte der Veranstalter bestritten hingegen, dass die Werbung sich explizit auf das Fest in München bezieht.

Das Urteil verbietet entsprechende Werbung lediglich in Deutschland, darüber hinaus haben deutsche Gerichte keine Urteilsbefugnis. In Dubai selbst kann dagegen mangels einschlägiger Gesetze gar nicht geklagt werden.

Dubai-Pläne laufen auf Hochtouren, Fest soll halbes Jahr dauern!

Die Vorarbeiten für das überlange Oktoberfest in Dubai laufen derweil auf Hochtouren weiter. Es würde sich um das allergrößte Volksfest handeln, das es weltweit je gegeben hat. Sowohl was die Anzahl der Betriebe, der erwarteten Besucher und die Fläche des Areals betrifft sowie natürlich die Dauer: Fast ein halbes Jahr soll das arabische Volksfest dauern – in Europa unvorstellbar. Die Besucherfrequenz wäre durch die Weltausstellung wohl garantiert. Auch mit der dann längsten Biertheke, dem größten Maibaum und dem größten Bierglas sollen Rekorde geknackt werden. Die Veranstalter rechnen mit vier Millionen Gästen pro Monat, macht rund 23 Millionen Besucher gesamt zwischen 7. Oktober 2021 bis 31. März 2022.