Der ehemalige Münchner Fernseh- und Sternekoch Alfons Schuhbeck (73) muss wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung vor Gericht. Das Landgericht München I ließ die Anklage gegen ihn zu. Dem Promikoch drohen nun mehrere Jahre Knast, es geht um 2,4 Millionen Euro.

Schuhbeck ist einer der bekanntesten Köche und Gastronomen Deutschlands. Er hat schon die Beatles und Charlie Chaplin bekocht, Bundeskanzlerin Angela Merkel und Queen Elizabeth II., jahrelang auch den FC Bayern München. Sein Name ist eine Marke. Er baute ein Firmengeflecht mit drei Restaurants im Herzen Münchens, einem Catering-Service, einem Eissalon und Gewürzläden auf. Am Ende seiner Karriere war er vor allem als Prediger in Sachen Gewürze („Gewürzpapst“) sehr gefragt, als Buchautor und Vortragender ebenfalls.

Geknirscht hatte es in Schuhbecks Firmenreich, das in besten Zeiten über 200 Mitarbeiter beschäftigte, alledings schon länger. Schuhbeck hatte nach Informationen des deutschen Bundesamtes für Justiz (BFJ) seit 2017 keine Geschäftsberichte und Bilanzen mehr veröffentlicht. Daher leitete die Behörde Ordnungsgeldverfahren ein, wie das BFJ kurz nach Bekanntwerden des Insolvenzverfahrens im Vorjahr mitteilte. Der Spitzenkoch führte seine Insolvenz vor allem auf ausgebliebene Coronahilfen der deutschen Bundesregierung zurück. Das sehen Finanzamt und Staatsanwaltschaft aber anders.

Alfons Schuhbeck tat mehrmals kund, mit den Behörden kooperieren und „Rede und Antwort stehen“ zu wollen. Die Realität wird das Hauptverfahren vor dem Münchener Gericht zeigen, das voraussichtlich im Herbst 2022 anberaumt werden wird. Im Falle einer Verurteilung drohen Schuhbeck bis zu zwei Jahre Haft, da die Anklage die Höhe der hinterzogenen Steuern mit 2,4 Millionen Euro berechnete. Laut einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) ist bei Verurteilung ab einer Million Euro hinterzogener Steuern zwingend eine Haftstrafe zu verhängen.