Die im Vorjahr erweiterten Öffnungsmöglichkeiten für Wiener Buschenschanken werden bis Jahresende 2021 weitergeführt. Damit kommt die Stadt Wien ihren Weinbauern entgegen. Die Gäste freut’s.

„Wir sind gerne dem Wunsch der Wiener Landwirtschaftskammer und der vielen kleinen Winzer-Betriebe nachgekommen. Aufgrund von Corona waren und sind viele von ihnen ohnehin in einer schwierigen Situation“, betonen Bürgermeister Michael Ludwig und Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky beim gemeinsamen Besuch beim Buschenschank Mayer am Nussberg, der Paradelage in Wien.

Grundsätzlich erlaubt das Wiener Buschenschankgesetz nur eine Öffnung von Freitag bis Sonntag jeder Woche während der angemeldeten Ausschankzeiten: „Wir wollten hier auch in diesem Jahr ein Zeichen setzen und haben die Verlängerung der im Vorjahr verfügten Ausnahme beschlossen“, so Ludwig und Czernohorszky.

Die Ausnahmeregelung wurde bereits im Vorfeld im Wiener Landtag beschlossen. Im Unterschied zum Heurigen dürfen Buschenschanken ihren Gästen nur kalte Mahlzeiten sowie saisonal begrenzt Getränke aus dem eigenen Betrieb anbieten. Dazu zählen Wein, Most und Säfte aus Trauben und andereem Obst aus betriebseigener Ernte sowie selbst gebrannte alkoholische Getränke.

„Der Wiener Wein, die Heurigen und die Buschenschanken gehören zum Lebensgefühl und zur Identität unserer Stadt. Und das soll so bleiben“, betonte Bürgermeister Michael Ludwig.