Schon zu Ostern könnte eine Novelle zur Wiener Marktordnung in Kraft treten, nach der die Gastronomie auf den Wiener Märkten auch sonntags öffnen darf. Voraussetzung ist natürlich eine Änderung der aktuell noch bestehenden Lockdown-Regelungen.

Maximal von 09.00 bis 22.00 Uhr dürfen Restaurants und Beisln, Tapasbars und Imbisstände sowie Gastronomie jeder Art nach der Novelle sonntags öffnen. Die Details obliegen den Bezirksvorstehern. Damit geht eine langjährige Forderung der Wiener Marktgastronomen in Erfüllung.

Im Zuge der Novelle wird auch dem Blumenhandel auf Wiener Märkten ein Zuckerl gereicht: Sie dürfen an „Anlass-Sonntagen“ ebenfalls öffnen, wenn etwa Valentinstag oder Muttertag auf einen Sonntag fallen, weiters noch zu Allerheiligen.