Den Ruf der Weststeiermark begründet hat zweifellos der Schilcher, ein überaus charaktervoller, von rassiger Säure geprägter Rosé aus der Rebsorte Blauer Wildbacher, eine der urwüchsigsten autochthonen Sorten in Österreichs Weingärten.

Christian Friedrich © Weingut Friedrich

Der Begriff Schilcher kommt dabei von Schillern, also den Facetten dieses von Pink bis Dunkelrosa changierenden Weines, wobei die Farbkraft lediglich von der Maischestandzeit abhängig ist. Die früher betonten Unterschiede zwischen Stainzer Schilcher und den dunkleren Deutschlandsberger Typen sowie die Differenzierungen der verschiedenen Schilcher-Spielarten sind mittlerweile längst obsolet geworden.

Das typische, an Cassis, Walderdbeeren oder Himbeeren erinnernde Bukett, begleitet von Noten nach Brennnesseln, Johannisbeerblättern und Paprika, entwickelt der Blaue Wildbacher in seiner schillernden Ausprägung allerdings nur in seiner Urheimat Weststeiermark. Den Blauen Wildbacher auf einen rassigen Rosé zu beschränken, wäre zu kurz gegriffen. In besonders reifen Jahrgängen werden aus Wildbacher teils auch restsüße Spät- und Auslesen, ganz vereinzelt auch Eisweine und sogar Trockenbeerenauslesen oder Strohweine gekeltert.

Eine relativ neue Ausbauweise manifestiert sich in kraftvollen, tanninbetonten Rotweinen, die zum Teil in Barriques ausgebaut werden. Eine gewisse Bedeutung erreicht haben auch die schäumenden Schilcher in Gestalt von Frizzante und Schilchersekt.

Die führenden Betriebe der Weststeiermark setzen selbstverständlich nicht mehr nur auf den Blauen Wildbacher in all seinen Spielarten, sondern versuchen sich – bestärkt durch die günstigen klimatischen Voraussetzungen der letzten Jahre – mit aromatischen Weißweinen wie Sauvignon Blanc und Gelbem Muskateller, die aus dieser Herkunft, entsprechenden Ausbau vorausgesetzt, sehr erfrischende und rassige Weine mit einem frühlingshaft anmutenden Fruchtspektrum ergeben können.

Im Jahr 2018 wurden DAC-Regelungen eingeführt. Im Fokus steht die Herkunft, also eine Klassifizierung in Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Nur die folgenden Rebsorten sind zugelassen: Blauer Wildbacher (ausgebaut als Schilcher), Welschriesling, Weißburgunder, Morillon, Grauburgunder, Riesling, Gelber Muskateller, Sauvignon Blanc, Traminer und Verschnitte daraus. Die staatliche Prüfnummer darf nicht vor dem 15. Jänner des auf die Ernte folgenden Jahres beantragt werden, für Schilcher und Welschriesling nicht vor dem 1. Dezember des Erntejahres. Der Wein darf nicht vor dem 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden; ausgenommen davon Schilcher, und Welschriesling. Der Gehalt an unvergorenem Zucker ist mit 4 g/l limitiert, Riesling und Traminer müssen trocken im Sinne des Weinrechts sein.

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Johannes Jöbstl © Schilcherei Jöbstl
Christian Reiterer aus Lamberg © Steve Haider