Die Südsteiermark ist eine der profiliertesten Weinherkünfte Österreichs, hat sich bei der Rebsorte Sauvignon Blanc Weltgeltung erarbeitet. Daneben werden hervorragende weiße Burgundersorten gekeltert (Chardonnay, Weiß- und Grauburgunder) sowie die Spezialität Muskateller. Potenzial hat Riesling.

© ÖWM

Das österreichische Weinwunder hat hier seinen Ursprung gehabt. Nach der Krise Mitte der 1980er-Jahre hat eine gut ausgebildete Generation ehrgeiziger junger Winzer in den führenden Betrieben das Ruder herumgerissen und mit trockenen, sehr fruchtbetonten Weinen die österreichischen Weinliebhaber überzeugt. 

Der Herkunftsgedanke setzt sich zusehends durch in Gestalt von Gebiets-, Orts- und Riedenweinen. Die wichtigsten Weinbauorte sind Gamlitz, Ratsch, Berghausen, Spielfeld und Leutschach sowie im Sausal Kitzeck und Sankt Nikolai.

Bei den Rebsorten dominieren Sauvignon Blanc, Muskateller, Welschriesling, Weißburgunder und Morillon (meist bereits richtigerweise als Chardonnay bezeichnet), im Sausal fühlt sich auch der Riesling ausgesprochen wohl. Die Böden sind vielschichtig. Sie reichen von Sand und Schiefer über Schotter und Konglomerate bis zu Mergel und Kalkstein. Der Opok, ein verfestigtes, nicht sehr grobkörniges Sedimentgestein, ist typisch für die Gegend um Leutschach, Gamlitz und Spielfeld. Kristalline Untergründe findet man vor allem im Sausal. Feuchtwarmes, mediterranes Klima bestimmt den langen Vegetationsverlauf, kühle Nächte fördern die Entwicklung einer frischen und tiefen Aromatik.

Im Jahr 2018 wurden DAC-Regelungen eingeführt. Im Fokus steht die Herkunft, also eine Klassifizierung in Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Nur die folgenden Rebsorten sind zugelassen: Welschriesling, Weißburgunder, Morillon, Grauburgunder, Riesling, Gelber Muskateller, Sauvignon Blanc, Traminer sowie Verschnitte daraus. Gebietsweine dürfen ab dem 15. Jänner des die Ernte folgenden Jahres zur Prüfnummer eingereicht werden (Welschriesling ab dem 1. Dezember des Erntejahres), Ortsweine und Riedenweine ab dem 1. April,  Riedenweine ab 1. Mai, Reserven dürfen jeweils 18 Monate später in den Verkauf kommen als für die jeweilige Stuufe festgeschrieben. Der Gehalt an unvergorenem Zucker darf maximal 4 g/l betragen, Riesling und Traminer müssen trocken im Sinne des Weinrechts sein.

 

5-Kronen Winzer

4-Kronen Winzer

3-Kronen Winzer

Reinhard Muster © Karin Lernbeiß
Erwin Sabathi © Weingut Sabathi
Gerhard und Gerhard J. Wohlmuth © Moodley
Mario Weber vom Weingut Kodolitsch © Werner Krug
Wolfgang Maitz © Weingut Wolfgang Maitz
Christian Krampl, Weingut oberGuess © Werner Krug
Erich Polz jun. © Weingut Polz
Stefan Potzinger © Weingut Potzinger
Walter Skoff & Eva Skoff-Liebau © Weingut SKOFF ORIGINAL
Peter der Ältere mit Sohn Peter vom Weingut Peter Skoff. © Gregor Schiefer
Bernd Stelzl © Martina Schmid Fotografie
Franz Josef und Erwin Tschermonegg © Weingut Tschermonegg