Wiener Heurige dürfen zehn Monate pro Jahr öffnen
Die Bundeshaupt- und Weinstadt Wien hat ein Herz für ihre Heurigen: Die neue Buschenschank-Verordnung, die im April in Kraft trat, erlaubt die Öffnung der Heurigen zehn Monate pro Jahr an maximal vier Tagen pro Woche. Da jubeln Winzer und Gäste.